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Entnahmeverbot aus Flüssen und Bächen im Landkreis Tuttlingen wird bis Ende Oktober verlängert

Das im Landkreis Tuttlingen bestehende Verbot der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird über den 30. September 2026 hinaus verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt nun bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Symbolbild - Wasserentnahmeverbot im Landkreis Tuttlingen

Grund für die Verlängerung ist die weiterhin angespannte Situation an den Gewässern im Landkreis. Das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg berichtet: „Am Großteil der Pegel des Landes sind die Wasserstände auf einem extrem niedrigen Niveau. Ursache ist die seit mehreren Monaten anhaltende Trockenheit, die sich im Laufe des außergewöhnlich trockenen Septembers nochmals deutlich verschärft hat. Eine nachhaltige Entspannung ist derzeit nicht in Sicht.“

Niedrige Wasserstände und die anhaltende Belastung der Fließgewässer können insbesondere für die dort lebenden Tiere und Pflanzen problematisch sein. Jede zusätzliche Wasserentnahme kann den ohnehin geringen Abfluss weiter reduzieren und dadurch die ökologische Situation weiter verschärfen.

Am für die Donau im Landkreis Tuttlingen repräsentativen Pegel Beuron befindet sich der Abfluss aktuell im Bereich „Extrem niedrig (Niedrigwasser-Stufe 2)“. Den niedrigsten Abfluss im Gesamtjahr erreicht die Donau zumeist in den Monaten September und Oktober. Auch die aktuellen Vorhersagen zeigen für die kommenden Tage weiterhin extrem niedrige Wasserstände.

Das Entnahmeverbot betrifft die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Ausgenommen sind Entnahmen, für die eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis oder eine sonstige Ausnahme besteht.

Der Landkreis Tuttlingen bittet die Bevölkerung und insbesondere Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer um Verständnis und darum, auf die Entnahme von Wasser aus den betroffenen Gewässern zu verzichten.

Die Verlängerung des Verbots gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. Über eine weitere Verlängerung oder eine Aufhebung wird abhängig von der Entwicklung der Wasserstände und der hydrologischen Situation entschieden.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit dem genauen Geltungsbereich und den geltenden Ausnahmen ist auf der Homepage des Landkreises unter öffentliche Bekanntmachungenabrufbar.

Nähere Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg finden sich beim Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg unter www.niz.baden-wuerttemberg.de.