Öffentliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen an oberirdischen Gewässer
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt als untere Wasserbehörde gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 55 Tuttlingen-Donaueschingen über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 8. März 2026
Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises Nr. 55 Tuttlingen-Donaueschingen vom 4. Juni -
Wirtschaftsplan Zweckverband Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026
Auf Grund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes Uber kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung fur Baden-Wurttemberg (GemO) und den §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung Doppik (EigBVODoppik) in der jeweils gUltigen Fassung und des § 16 der Verbandssatzung hat die
Verbandsversammlung am 08.07.2024 den folgenden Wirtschaftsplan des Zweckverbands Regionale Deponie Schwalzwald-Baar-Heuberg fur die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 beschlossen. -
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg
Aufgrund von § 33 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg i.d.F. vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42), hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg in ihrer Sitzung am 28.03.2025 folgende Satzung beschlossen
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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
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Landratsamt Tuttlingen Gebäudemanagement - Reinigungsleistungen
Offenes Verfahren
Vergabeverordnung (VgV)
Art des Auftrags:
Reinigungsleistungen
Ort der Ausführung:
78532 Tuttlingen
78187 Geisingen
78576 Emmingen-Liptingen
78549 Spaichingen
78582 Balgheim
78554 Aldingen
78607 Talheim
78564 Wehingen
78571 Neuhausen ob Eck
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung:
Unterhalts- und Grundreinigung: 01.08.2025 31.07.2029 mit Verlängerungsoption
Glasflächenreinigung: 01.01.2026 - 31.07.2029 mit Verlängerungsoption
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal subreport ELViS (https://www.subreport.de/E99991649) heruntergeladen werden. Registrierung erforderlich, in der Basic-Edition für Bieter kostenlos. -
Öffentliche Bekanntmachung über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Öffentliche Bekanntmachung über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Deilingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Deilingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Deilingen zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Mahlstetten
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Mahlstetten, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Mahlstetten zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Böttingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Böttingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Böttingen und dem dem Eigenjagdbezirk Böttingen Kirchenpflege zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert -
Bestellung von Herrn Matthias Eidt zum Bezirksschornsteinfeger
Das Landratsamt Tuttlingen hat gemäß § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Wirkung zum 15.09.2024 Herrn Matthias Eidt für die Dauer von sieben Jahren zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 13 bestellt.