Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Sitzung Zweckverband Regionale Deponie SBH
Am Dienstag, den 02. Dezember 2025 um 17.00 Uhr findet im Landratsamt Tuttlingen, großer Sitzungssaal, Bahnhofstraße 100 in 78532 Tuttlingen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg statt.
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Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung für den Berufsschulbildungsgang Mechatroniker/-in.
Ergänzend zur Vereinbarung vom 28.September 2021 verlängert der Landkreis Rottweil zugunsten des Landkreises Tuttlingen den bereits bestehenden Schulbezirk für die Auszubildende zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin (§25 (3) SchG) befristet um das Schuljahr 2025/2026. Die Vereinbarung endet somit zum 31.Juli 2026.
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Wurmlingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemein Verfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Wurmlingen
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Spaichingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Spaichingen
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Irndorf
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Irndorf
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Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbands "Interkommunales Gewerbegebiet (IKG) Ried Süd" mit Sitz in Talheim vom 17.07.2025
Die Stadt Trossingen und die Gemeinde Talheim haben am 19. März 2025 die Verbandssatzung zur Bildung des lnterkommunalen Gewerbegebiets (IKG) Ried Süd mit Sitz in Talheim vereinbart.
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Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen an oberirdischen Gewässer
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt als untere Wasserbehörde gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 55 Tuttlingen-Donaueschingen über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 8. März 2026
Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises Nr. 55 Tuttlingen-Donaueschingen vom 4. Juni -
Wirtschaftsplan Zweckverband Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026
Auf Grund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes Uber kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung fur Baden-Wurttemberg (GemO) und den §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung Doppik (EigBVODoppik) in der jeweils gUltigen Fassung und des § 16 der Verbandssatzung hat die
Verbandsversammlung am 08.07.2024 den folgenden Wirtschaftsplan des Zweckverbands Regionale Deponie Schwalzwald-Baar-Heuberg fur die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 beschlossen. -
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg
Aufgrund von § 33 des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg i.d.F. vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42), hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg in ihrer Sitzung am 28.03.2025 folgende Satzung beschlossen
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Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über das Ergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 im Wahlkreis Nr. 285 Rottweil-Tuttlingen
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Landratsamt Tuttlingen Gebäudemanagement - Reinigungsleistungen
Offenes Verfahren
Vergabeverordnung (VgV)
Art des Auftrags:
Reinigungsleistungen
Ort der Ausführung:
78532 Tuttlingen
78187 Geisingen
78576 Emmingen-Liptingen
78549 Spaichingen
78582 Balgheim
78554 Aldingen
78607 Talheim
78564 Wehingen
78571 Neuhausen ob Eck
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung:
Unterhalts- und Grundreinigung: 01.08.2025 31.07.2029 mit Verlängerungsoption
Glasflächenreinigung: 01.01.2026 - 31.07.2029 mit Verlängerungsoption
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal subreport ELViS (https://www.subreport.de/E99991649) heruntergeladen werden. Registrierung erforderlich, in der Basic-Edition für Bieter kostenlos. -
Öffentliche Bekanntmachung über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen
Öffentliche Bekanntmachung über die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Deilingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Deilingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Deilingen zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen der Gemarkung Mahlstetten
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung: 1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Mahlstetten, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Mahlstetten zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Böttingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
1. Die nachfolgend aufgelisteten Flurstücke der Gemarkung Böttingen, nachstehend als Angliederungsflächen bezeichnet, werden dem Eigenjagdbezirk der Gemeinde Böttingen und dem dem Eigenjagdbezirk Böttingen Kirchenpflege zur uneingeschränkten jagdlichen Nutzung angegliedert -
Bestellung von Herrn Matthias Eidt zum Bezirksschornsteinfeger
Das Landratsamt Tuttlingen hat gemäß § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Wirkung zum 15.09.2024 Herrn Matthias Eidt für die Dauer von sieben Jahren zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 13 bestellt.
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Öffentliche Bekanntmachung - Bestellung von Frau Janina Schaumann zur Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 11
Das Landratsamt Tuttlingen hat gemäß § 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz mit Wirkung zum 08.05.2024 Frau Janina Schaumann für die Dauer von sieben Jahren zur Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin für den Kehrbezirk Landkreis Tuttlingen Nr. 11 bestellt.
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Wirtschaftsplan Zweckverband Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Wirtschaftsjahr 2024
Auf Grund der §§18 bis 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V.
m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 12 ff. des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung Doppik (EigBVODoppik)
in der jeweils gültigen Fassung und des § 16 der Verbandssatzung hat die
Verbandsversammlung am 30.01.2024 den folgenden Wirtschaftsplan des
Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg für das Wirtschaftsjahr
2024 beschlossen. -
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen gemäß § 65 Abs.1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) über die Auslegung und Möglichkeit der Einsichtnahme von fortgeschriebenen Hochwassergefahrenkarten an den öffentlichen Gewässern Aitrach und
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen gemäß § 65 Abs.1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) über die Auslegung und Möglichkeit der Einsichtnahme von fortgeschriebenen Hochwassergefahrenkarten an den öffentlichen Gewässern Aitrach und Leipferdinger Dorfbach im Gebiet der Geisinger Stadtteile Leipferdingen, Aulfingen und Kirchen-Hausen im Landkreis Tuttlingen.
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Auftragsbekanntmachung National_Jahresausschreibung 2024 - Fahrbahndeckeninstandsetzung
Art der Leistung: Jahresausschreibung 2024 Fahrbahndeckeninstandsetzung
Umfang der Leistung: Umfang und Ort der Ausführung wird im Jahr 2024 durch den AG festgelegt. Die Fahrbahndeckeninstandsetzungen erfolgen mit unterschiedlichem Umfang auf Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen im Landkreis Tuttlingen. -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Dürbheim
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung -
Öffentliche Bekanntmachung Naturschutzgebiet "Lupfen", Gemeinde Talheim, Landkreis Tuttlingen
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lupfen" auf dem Gebiet der Gemeinde Talheim im Landkreis Tuttlingen, wurde am 08.02.2024 von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterzeichnet. Die Verkündung im Gesetzblatt erfolgt am 15.02.2024.
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Satzung des Zweckverbandes Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Aufgrund von § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 30. Januar 2024 folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen
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Antrag der Heiss Immobilien Verwaltungs GmbH auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Das Landratsamt Tuttlingen erteilte der Heiss Immobilien Verwaltungs GmbH, Carl-Benz-Straße 15, 78576 Emmingen-Liptingen auf den Antrag vom 11.07.2022, zuletzt ergänzt durch die Unterlagen vom 28.06.2023, nach §§ 4, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kompostierung und zum Schreddern von bis zu 9.990 Tonnen Grüngut pro Jahr sowie zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf Flurstücknummern 1249, 1253, 1418/44 und 1257, Gemarkung Emmingen (Standort 2 beim Gewerbegebiet Hundsrücken"/Bereich Kläranlage). Die Genehmigung wurde mit Auflagen versehen.
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Antrag der Simon Heiss Baumschule auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
Das Landratsamt Tuttlingen erteilte der Simon Heiss Baumschule, Donaustraße 25, 78576 Emmingen-Liptingen auf den Antrag vom 08.12.2020, zuletzt ergänzt durch die Unterlagen vom 01.06.2023, nach §§ 4, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Kompostierung und zum Schreddern von bis zu 14.000 Tonnen Grüngut pro Jahr sowie zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen auf Flurstück Nummern 7232, 7231, 7230, 7229, 7215/1 sowie 7216 auf Gemarkung Emmingen (Standort 1/Solarpark). Die Genehmigung wurde mit Auflagen versehen.
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Konstituierende erste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg
Am Dienstag, den 30. Januar 2024 um 17.00 Uhr findet im Landratsamt Tuttlingen, großer Sitzungssaal, Bahnhofstraße 100 in 78532 Tuttlingen die konstituierende erste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg statt.
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Auftragsbekanntmachung National -K 5910 Schura - Aldingen; Fahrbahnsanierung und -erneuerung
Umfang der Leistung: Die Gesamtbaulänge beträgt ca. 3,2 km und umfasst die Erneuerung von ca. 21.000 m² Asphaltfläche. Auf der Strecke wird der Asphaltaufbau verstärkt, indem die Deckschicht abgefräst und anschließend im Hocheinbau 6 cm Asphaltbinderschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht aufgebracht wird.
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Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg_Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Regionalbedeutsame Windkraftanlagen
gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des
Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). -
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg _Öffentliche Bekanntmachung über die_Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Teilplan Freiflächenphotovoltaik
gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des
Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42). -
Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung der Walter Straßenbau KG
Mit Datum vom 21.06.2023 beantragt die Walter Straßenbau KG, Engelhard-Walter-Str. 1, 78647 Trossingen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer erdüberdeckten Flüssiggasanlage mit einer Lagerkapazität von 28,6 Tonnen Flüssiggas im Asphaltmischwerk Trossingen (Steinen 7, Flst.-Nr. 1478).
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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts Tuttlingen Allgemeinverfügung an private Waldbesitzende zur Aufarbeitung von Schadholz zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung
Im Sommer 2023 haben Gewitterstürme auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen zu massiven Sturmschäden im Wald geführt. Aufgrund der trocken-heißen Witterung der vergangenen Jahre ist ein hoher Bestand an Borkenkäfern (insbesondere Buchdrucker, Ips typographus und Kupferstecher, Pityogenes chalcographus) in den Wäldern vorhanden. Wenn die Borkenkäfer im kommenden Frühjahr ausfliegen und viele kranke und geschwächte Bäume als Brutmaterial vorfinden, können sie sich sehr stark vermehren und im Lauf des Sommers 2024 und auch in den kommenden Jahren, massive Folgeschäden verursachen.
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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über den Widerruf des Verbots der Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt als zuständige Wasserbehörde im Sinne von § 82 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) gemäß §§ 49 Abs. 1, 35 S. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) in Verbindung mit § 21 Abs. 2
Nr. 1 WG folgende Allgemeinverfügung -
Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG, Pellet-Heizcontainer, J. & J. Marquardt KG
Mit Datum vom 23.08.2023, hat die Firma J. & J. Marquardt KG in 78604 Rietheim-Weilheim die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Pellet-Heizcontainers mit Pelletsilo beantragt.
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Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirks auf dem Gebiet der Gemeinden Rietheim-Weilheim, Dürbheim und Balgheim
Wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Rietheim-Weilheim waren vom Landratsamt Tuttlingen das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietheim-Weilheim mit den Gemarkungen Rietheim und Weilheim, das gesamte Gebiet der Gemeinde Dürbheim sowie das Gebiet der Gemeinde Balgheim südlich der L438 bzw., ab der Einmündung der L438 in die B14, in Richtung Westen südlich der Bahnlinie zum Faulbrut-Sperrbezirk erklärt worden.
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Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG, Hackschnitzelanlage Laubbühl 12, Aldingen
Mit Datum vom 21.12.2022, wurde die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung der Überdachung, Lagermengenerhöhung, Errichtung und Betrieb einer stationären Bodenaufbereitungsanlage und Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Hackschnitzeln am Standort Laubbühl 12, 78544 Aldingen, Flst. Nr. 6200, Gemarkung Aldingen, beantragt.
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Auslegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises Tuttlingen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landkreises Tuttlingen hat in der Sitzung am 27.06.2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Rottweil und für das Landgericht Rottweil beschlossen.
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Haushaltssatzung des Landkreises Tuttlingen für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der § 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 79 ff Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Kreistag am 15.02.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Talheim
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Reichenbach
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung
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Sperrbezirk wegen des Auftretens der Amerikanischen Faulbrut der Bienen
Aufgrund von Untersuchungen durch das Veterinäramt des Landratsamtes Tuttlingen sowie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Freiburg wurde in einem Bienenstand auf Gemarkung Rietheim der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Aus diesem Grund erklärt das Landratsamt Tuttlingen gemäß § 10 der Bienenseuchen-Verordnung das folgende, um den betroffenen Bienenstand gelegene Gebiet zum Sperrbezirk:
Das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietheim-Weilheim mit den Gemarkungen Rietheim und Weilheim, das gesamte Gebiet der Gemeinde Dürbheim sowie das Gebiet der Gemeinde Balgheim südlich der L438 bzw. ab der Einmündung der L438 in die B14 in Richtung Westen südlich der Bahnlinie. Die Abgrenzung ist aus der anhängenden Karte ersichtlich. -
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim
Die folgende Zweite Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung vom 05.04.2023 wird hiermit gemäß § 41 Abs. 1 und 4 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Tuttlingen über die Form öffentlicher Bekanntmachungen vom 17. Dezember 2020 auf der Internetseite des Landratsamtes Tuttlingen (www.landkreis-tuttlingen.de) unter der Rubrik Bekanntmachungen abzurufen, bekanntgemacht.
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Feststellung des Verzichts der Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG
Mit Datum vom 17.12.2021, vervollständigt am 25.01.2023, beantragt die Grund-stücksverwaltungsgesellschaft Daimler AG & Co. Alpha 5 OHG die immissions-schutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Befundungsgebäudes mit vier Klimawechselkammern auf dem Gelände des Prüf- und Technologiezentrums, Talmannsberg 2 in 78194 Immendingen.
Das Landratsamt Tuttlingen hat aufgrund seiner Prüfungspflicht aus §§ 9, 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. -
Öffentliche Bekanntmachung - Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 3, 34 und 42 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg - in der jeweils aktuellsten Fassung - hat der Kreistag des Landkreises Tuttlingen am 15.12.2022 folgende
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, zuletzt geändert am 17.12.2020, beschlossen. -
Veröffentlichung nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für den Berichtszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Vorbemerkungen:
Die maßgeblichen Verkehrsleistungen werden im Rahmen öffentlicher Linienverkehre nach § 42 PBefG mit den damit einhergehenden gesetzlichen Pflichten erbracht.
Die vorgegebenen Betriebs- und Qualitätsstandards können dem derzeit gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises Tuttlingen entnommen werden. Dieser kann zu den üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Tuttlingen eingesehen werden.
Die aktuellen Fahrpläne, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen sowie weitere Informationen über den ÖPNV im Landkreis Tuttlingen sind auf der Homepa-ge (www.tuticket.de) von TUTicket, dem Verkehrsverbund des Landkreises Tuttlingen abrufbar. -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf den Gemarkungen Immendingen, Ippingen, Zimmern und Hattingen
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung: -
Allgemeinverfügung zur jagdrechtlichen Angliederung von Grundflächen auf der Gemarkung Balgheim
Das Landratsamt Tuttlingen erlässt aufgrund von § 12 Abs. 5 und § 58 Abs. 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung: -
1. Änderungsverfügung - Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim
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Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen über das Nutzungs- und Bewirtschaftungsverbot in Teilbereichen der Gemeinde Mühlheim
Gemäß § 62 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012, zuletzt geändert am 27.07.2021 und § 10 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten - Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 25.02.2021 erlässt das Landratsamt Tuttlingen als untere Abfallrechtsbehörde nach § 23 Abs. 2 und 3 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung - Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG) und als untere Bodenschutzbehörde nach § 16 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz LBodSchAG) folgende Allgemeinverfügung
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RECHTSVERORDNUNG des Landratsamtes Tuttlingen über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Landkreis Tuttlingen vom 08.09.2022
RECHTSVERORDNUNG des Landratsamtes Tuttlingen über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Landkreis Tuttlingen vom 08.09.2022
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Schulbezirksregelung Mechatroniker LK RW und LK TUT
Der Landkreis Rottweil - vertreten durch Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel - und der Landkreis Tuttlingen - vertreten durch Landrat Stefan Bär - schließen auf Grundlage des § 25 Schulgesetz i. V. m. den §§ 25 ff. GKZ die folgende Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung für den Berufsschulbildungsgang Mechatroniker/-in.