Hinweisgeber - Whistleblowing
Meldungen gemäß EU-Whistleblower-Richtlinie
Unser Hinweisgebersystem ist eine interne Meldestelle, die es den Mitarbeitenden unseres Landratsamts sowie externen Dritten ermöglicht, nationale Gesetzesverstöße vertraulich zu melden und zu deren Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Wir ermutigen alle – ob Mitarbeitende, ehemalige Kolleginnen und Kollegen oder außenstehende Dritte – uns Hinweise zu Rechtsverstößen oder Verstößen zukommen zu lassen.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Wie nehme ich Kontakt auf?
- Wie buche ich einen Termin?
- Wo melde ich eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt?
Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gedacht, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen. Es ist nicht für allgemeine Beschwerden vorgesehen; hierfür finden Sie auf unserer Webseite den Bereich „Kontakt“.
Jede Meldung trägt zur Aufklärung und Beseitigung von Fehlverhalten bei. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Gesetzen verarbeitet. Sie können Ihre Informationen vollständig anonym abgeben, da weder wir noch der Anbieter unserer Plattform Ihre Identität ermitteln können. Die Meldungen werden von einer externen, neutralen Vertrauensperson geprüft, die auch die Bearbeitung überwacht. Über unsere Plattform haben Sie die Möglichkeit, anonym mit dieser Vertrauensperson sowie unserem internen Beauftragten zu kommunizieren.
Ihnen stehen wahlweise auch externe Meldeverfahren zur Verfügung, wobei Sie die interne Meldung bevorzugen sollten, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Informationen über die externen Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
QR-Code zur Hinweisgeber-Plattform
Mithilfe des QR-Codes oder durch den obenstehenden Link gelangen Sie zur Hinweisgeber-Plattform.