Hinweisgeber - Whistleblowing
Unser Hinweisgebersystem ist eine interne Meldestelle zur Erfassung und Bearbeitung von Gesetzesverstößen durch Mitarbeitende des Landratsamts Tuttlingen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit.
Das Hinweissystem ermöglicht es den Mitarbeitenden unseres Landratsamts sowie externen Dritten, nationale Gesetzesverstöße vertraulich zu melden und zu deren Aufklärung einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Wir ermutigen alle - ob Mitarbeitende, ehemalige Kolleginnen und Kollegen oder außenstehende Dritte - uns Hinweise zu Rechtsverstößen oder Verstößen zukommen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Wir können nach § 3 Abs. 2 HinSchG über das Hinweisportal ausschließlich Hinweise entgegennehmen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der beim Landratsamt beschäftigten Mitarbeitenden stehen.
Möchten Sie hingegen ein Fehlverhalten eines außenstehenden Dritten melden undhalten Sie ein Einschreiten des Landratsamts Tuttlingen für geboten, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweils zuständige Fachamt.
Jede Meldung trägt zur Aufklärung und Beseitigung von Fehlverhalten bei. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Gesetzen verarbeitet. Sie können Ihre Informationen vollständig anonym abgeben, da weder wir noch der Anbieter unserer Plattform Ihre Identität ermitteln können. Die Meldungen werden von einer externen, neutralen Vertrauensperson geprüft, die auch die Bearbeitung überwacht. Über unsere Plattform haben Sie die Möglichkeit, anonym mit dieser Vertrauensperson sowie unserem internen Beauftragten zu kommunizieren.
Ihnen stehen wahlweise auch externe Meldeverfahren zur Verfügung, wobei Sie die interne Meldung bevorzugen sollten, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Informationen über die externen Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
QR-Code zur Hinweisgeber-Plattform (Mithilfe des QR-Codes oder durch den obenstehenden Link gelangen Sie zur Hinweisgeber-Plattform).
Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gedacht, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen. Es ist nicht für allgemeine Beschwerden vorgesehen; hierfür finden Sie auf unserer Webseite den Bereich Kontakt.