Inhalt

Führerschein-Pflichtumtausch bis 19. Januar 2027

Führerscheininhaber eines in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellten Kartenführerscheins müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Nr. 4a zu finden. 

EU-Führerschein in Deutschland

Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde (außer bei Personen, die in Tuttlingen und Teilorten wohnen) oder per Post beim Landratsamt Tuttlingen einzureichen. Das entsprechende Formular kann von der Seite des Landratsamtes heruntergeladen werden unter Formulare und Merkblätter – Fahrerlaubnis Umstellung. Für den Umtausch werden ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des Führerscheins und eine Kopie des Personalausweises benötigt.

Es besteht die Möglichkeit des Direktversandes des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung notwendig. Der bisherige Führerschein wird dann bei der Antragstellung befristet bis 19. Januar 2027 bzw. ungültig gekennzeichnet. Die Befristung kann auch bei der Wohnortgemeinde erfolgen.

Persönliche Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Homepage unter Onlinedienste –Terminbuchung möglich. Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle zur Verfügung unter 07461-926 5199 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-tuttlingen.de.

Für alle anderen Führerscheine gelten folgende Fristen:

Papierführerscheine (grau u. rosa):

Geburtsjahr

Frist

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

Ab 1971

19.01.2025

Scheckkartenführerscheine:

Ausstellungsjahr

Frist

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033



Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.