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Mehr Qualität im Bioabfall: Landkreis Tuttlingen startet Kontrollen der Biotonnen

Ab Mitte August 2026 werden im Landkreis Tuttlingen die Biotonnen auf Fehlbefüllungen kontrolliert. Hintergrund der Maßnahme sind verschärfte gesetzliche Vorgaben zu Störstoffen im Bioabfall. Ziel ist es, die Qualität der gesammelten Bioabfälle weiter zu verbessern und die Herstellung eines hochwertigen Komposts sicherzustellen.

Braune gefüllte Biotonne

Störstoffe sind Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören. In den Behandlungsanlagen können sie häufig nicht vollständig aussortiert werden. Dies beeinträchtigt den Verwertungsprozess und führt im schlimmsten Fall dazu, dass Mikroplastik und andere Schadstoffe über Gärreste und Komposte in die Umwelt – und damit auch in unsere Nahrungskette – gelangen.

Für die Kontrollen kommt ein Sammelfahrzeug des beauftragten Entsorgungsunternehmens zum Einsatz, das mit einem elektronischen Detektionssystem ausgestattet ist. Dieses System erkennt Fehlbefüllungen der Biotonnen. Ergänzend führen die Müllwerker Sichtkontrollen durch. Die Überprüfungen erfolgen schrittweise in allen Städten und Gemeinden des Landkreises.

Was darf nicht in die Biotonne?

Zu den häufigsten Störstoffen gehören unter anderem:

  • Kunststoffe und Verpackungen
  • Biologisch abbaubare oder kompostierbare Kunststoffprodukte (z. B. Müllbeutel, Kaffeekapseln)
  • Metalle und Dosen
  • Hygieneartikel und Windeln
  • Textilien
  • Behandeltes Holz
  • Asche
  • Erde, Sand und Steine

Der Landkreis Tuttlingen weist ausdrücklich darauf hin, dass auch vermeintlich kompostierbare Kunststoffprodukte (wie „Bio-Plastiktüten“) nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Diese bauen sich in den Behandlungsanlagen nicht schnell genug ab und beeinträchtigen die Qualität des erzeugten Komposts.

Konsequenzen bei Fehlbefüllung

Werden bei einer Kontrolle Störstoffe in einer Biotonne festgestellt, wird das Gefäß mit einem Hinweisschild versehen. Bei wiederholten oder erheblichen Fehlbefüllungen kann die Leerung der Biotonne komplett verweigert werden. Die Tonne muss in diesem Fall vom Besitzer nachsortiert oder kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden.

Mit den Kontrollen setzt der Landkreis Tuttlingen die gesetzlichen Vorgaben um und möchte zugleich das Bewusstsein für eine konsequente Abfalltrennung stärken. Denn nur sauber getrennte Bioabfälle können zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.

Der Landkreis Tuttlingen bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Bioabfälle sorgfältig zu trennen und ausschließlich dafür geeignete organische Abfälle über die Biotonne zu entsorgen.