Sicherheit hat Vorrang: Warum Müllfahrzeuge besondere Wege brauchen
Immer wieder erreichen das Amt für Abfallwirtschaft und Deponien Fragen, warum Müllfahrzeuge einzelne Straßen oder Bereiche nicht befahren können, obwohl andere Lastkraftwagen dort unterwegs sind. Der Grund dafür sind besondere gesetzliche Sicherheitsvorschriften, die speziell für die Abfallsammlung gelten.
Müllfahrzeuge unterscheiden sich in ihrem Einsatz deutlich von anderen Lastkraftwagen: Ein Müllfahrzeug hält regelmäßig an, die Müllwerker arbeiten direkt auf der Straße und bewegen sich ständig rund um das Fahrzeug. Dadurch entstehen besondere Gefahrensituationen, die durch gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften und die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geregelt werden.
Damit eine Straße sicher angefahren werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem eine ausreichende Fahrbahnbreite und Durchfahrtshöhe, geeignete Wendemöglichkeiten sowie eine tragfähige Fahrbahn. Außerdem soll gefährliches Rückwärtsfahren möglichst vermieden werden.
Ob eine Straße für die Müllabfuhr geeignet ist, wird deshalb immer im Einzelfall geprüft. Dabei fließen unter anderem die Straßenbreite, Wendemöglichkeiten, Sichtverhältnisse, Hindernisse, das Verkehrsaufkommen sowie die sichere Durchführung der Abfallsammlung in die Beurteilung ein. Entscheidend ist, ob die Abfallsammlung dort sicher und nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden kann.
Ein Vergleich macht den Unterschied deutlich: Eine Straße kann für einen herkömmlichen Lastkraftwagen geeignet sein. Ein Müllfahrzeug benötigt jedoch aufgrund seiner Bauweise, seines größeren Wendekreises sowie der seitlichen und hinteren Arbeitsbereiche deutlich mehr Platz. Während ein Lieferfahrzeug seine Ladung meist an einem festen Punkt entlädt, hält ein Müllfahrzeug in kurzen Abständen an und die Müllwerker bewegen sich während der Leerung im unmittelbaren Umfeld des Fahrzeugs. Deshalb gelten für Abfallsammelfahrzeuge besondere Sicherheitsanforderungen.
Erfüllt eine Straße die notwendigen Sicherheitsanforderungen nicht, müssen alternative Bereitstellungsplätze für die Abfallbehälter eingerichtet werden. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich dazu, die Sicherheit der Müllwerker sowie aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Sie ist keine organisatorische Ermessensentscheidung, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften und der sicherheitstechnischen Bewertung der jeweiligen Straßenverhältnisse.
Das Amt für Abfallwirtschaft und Deponien bittet die Bürgerinnen und Bürger daher um Verständnis für diese Maßnahmen. Sicherheit hat bei der Abfallsammlung oberste Priorität – für die Beschäftigten ebenso wie für alle Menschen, die sich im Straßenverkehr bewegen.
Abfallberatung Landkreis Tuttlingen
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