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Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für den Landkreis Tuttlingen

Der Landkreis Tuttlingen erhält in diesem Jahr rund 3,8 Mio. Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Die Fördergelder ermöglichen die Durchführung verschiedener kommunaler sowie privater und gewerblicher Maßnahmen.

Schild 401 - Fördergeld

Im Rahmen des ELR-Förderprogramms wurden 16 Städte und Gemeinden im Landkreis mit insgesamt 28 kommunalen, privaten und gewerblichen Projekten gefördert. Diese verteilen sich auf folgende Gemeinden (Fördersumme je Gemeinde):

Balgheim: 201.555 Euro

Böttingen: 196.600 Euro

Buchheim: 110.000 Euro

Deilingen: 213.260 Euro

Egesheim: 315.125 Euro

Emmingen-Liptingen: 303.155 Euro

Frittlingen: 159.780 Euro

Geisingen: 415.985 Euro

Gunningen: 55.000 Euro

Immendingen: 55.260 Euro

Kolbingen: 478.275 Euro

Mühlheim an der Donau: 443.500 Euro

Neuhausen ob Eck: 260.315 Euro

Seitingen-Oberflacht: 385.965 Euro

Spaichingen: 55.000 Euro

Talheim: 130.000 Euro

Mit insgesamt 112,4 Millionen Euro ermöglicht das Land über 1.100 strukturell bedeutsame Vorhaben von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen. Seit mehr als 30 Jahren ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ein verlässliches und vielseitiges Instrument der Strukturentwicklung und setzt gezielte Impulse in den Bereichen Innenentwicklung und Wohnen, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen sowie Arbeiten. Gerade in herausfordernden Zeiten trägt das Programm maßgeblich dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg zu sichern und die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume nachhaltig zu stärken.