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Landkreis Tuttlingen stellt Weichen für zukunftsfähigen Nahverkehr

Der Kreistag des Landkreises Tuttlingen hat wichtige Grundsatzentscheidungen zur Neuaufstellung des Nahverkehrsplans getroffen. Im Mittelpunkt stand das Rahmenkonzept für das künftige ÖPNV-Angebot im Landkreis. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2029 auslaufenden jetzigen Verkehrsverträge für den Regionalverkehr und On-Demand-Verkehr sowie der 2027 beginnenden erforderlichen Neuausschreibung muss das künftige Verkehrsangebot noch in diesem Jahr in den Grundzügen festgelegt werden. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges, qualitativ hochwertiges, verlässliches und zugleich wirtschaftlich tragfähiges Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

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Effizienz und Nachfrageorientierung im Fokus

Das neue Konzept richtet das Angebot stärker nach der tatsächlichen Nachfrage aus, sichert die Qualität für Fahrgäste und steigert die Wirtschaftlichkeit. Dies soll umgesetzt werden durch eine bedarfsorientierte Ausrichtung des künftigen Fahrplans, eine Anpassung des Angebots in Zeiten geringer Nachfrage, die Vermeidung zusätzlicher Fahrzeugbedarfe, die Nutzung betrieblicher Synergien sowie den Abbau von Kostentreibern für die Verkehrsunternehmen.

Grundlage der Planungen sind neben definierten Qualitätszielen vor allem Fahrgastzahlen, die seit Oktober letzten Jahres mit einem automatischen Fahrgastzählsystem in den Bussen erhoben werden. Zusätzlich wurde auch eine Online-Befragung der Fahrgäste durchgeführt. Besonders wichtig sind diesen ein regelmäßiger Takt, stabile Anschlüsse und zuverlässige Fahrpläne. Genau hier setzt das neue Konzept an: Durch die Bildung von Anschlussknoten und klar strukturierte Linienführungen wird das System insgesamt effizienter.

Neu: On-Demand-Korridore

Die größte Änderung zum bestehenden Netz ist die Einführung von voraussichtlich fünf ganztägig betriebenen On-Demand-Korridoren in Gebieten mit schwacher Nachfrage. Die On-Demand-Angebote verkehren ausschließlich auf Anforderung innerhalb fester Zeitfenster nach einem Grobfahrplan. Das bereits 2024 eingeführte On-Demand-System wird deshalb nachjustiert. Verkehren die Kleinbusse bisher im ganzen Kreisgebiet, werden sie künftig nur noch in Teilgebieten eingesetzt, was die Verfügbarkeit deutlich erhöhen wird. Sie bringen die Fahrgäste entweder innerhalb des Korridors ans gewünschte Ziel oder zu einem Umsteigepunkt innerhalb des Korridors auf andere Buslinien oder den Zug und sichern damit garantierte Anschlüsse. Sie ersetzen damit die bisher verkehrenden und schwach nachgefragten Linienbusse. Der Schülerverkehr ist davon unberührt, dieser wird in den Korridorgebieten weiterhin über Linienbusse abgewickelt. In den Schwachlastzeiten am Samstag, Sonntag und abends wird es zusätzliche On-Demand-Korridore geben. Gleichzeitig werden einzelne Buslinien den On-Demand-Verkehr entlasten.

Ausbau grenzüberschreitender Verbindungen

Geplant sind außerdem neue beziehungsweise optimierte grenzüberschreitende Linien in Zusammenarbeit mit Nachbarlandkreisen, darunter Verbindungen zwischen Tuttlingen und Schwenningen, Meßkirch sowie Stockach oder auch von Geisingen oder Immendingen nach Donaueschingen. Das verbessert nicht nur die Verbindungen über Kreisgrenzen hinweg, sondern ermöglicht auch einen effizienteren Fahrzeug- und Personaleinsatz.

Nutzung des Regiobus-Förderprogramms

Für ausgewählte Achsen konkret die Verbindungen Tuttlingen–Gewerbepark Take Off-Meßkirch und Aldingen–Wehingen soll eine Förderung über das Regiobus-Programm des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Durch die Förderung könnten Kosteneinsparungen von rund 20 bis 30 Prozent erzielt werden.

Klare Standards für innerörtliche Erschließung

Der Landkreis finanziert weiterhin die Grunderschließung aller Siedlungsbereiche gemäß den beschlossenen Standards (zusammenhängenden Siedlungsbereiche mit mehr als 100 Einwohnern sind an den öffentlichen Nahverkehr angebunden, die Verbindungen verkehren mindestens stündlich und der Weg zur nächsten Haltestelle beträgt maximal 1.000 Meter). Zusätzliche innerörtliche Angebote, die über die definierten Erschließungsstandards hinausgehen, zum Beispiel innerörtliche Zusatzverkehre, sollen künftig mit 40 Prozent der anfallenden Kosten dieser Verkehre von den jeweiligen Städten und Gemeinden mitfinanziert werden.  Damit wird eine nachhaltige Finanzierung ermöglicht, ohne die grundlegende Angebotsqualität zu beeinträchtigen.

Geplante weitere Schritte

Im Mai 2026 befasst sich der Kreistag mit den Themen Stadtverkehr Tuttlingen, Schülerbeförderung und Teilnetzbildung sowie mit der Auswertung aktueller Fahrgastzahlen. Im Juli 2026 soll der Kreistag die Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans beschließen. Das neue Verkehrsangebot wird nach der Neuausschreibung des Nahverkehrsplans im Dezember 2029 in Kraft treten.

Landrat Stefan Bär treibt den neuen Nahverkehrsplan als wichtigen Zukunftsschritt für den Landkreis voran: „Mit den nun getroffenen Beschlüssen setzt der Landkreis Tuttlingen einen entscheidenden Schritt hin zu einem effizienten und zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr. Auch wenn sich die Art des Angebots verändern wird, bleibt auch künftig jede Gemeinde im Landkreis an das Netz des ÖPNV angebunden.“