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Sitzungsbericht des Kreistags am 11. Dezember 2025

In der Sitzung des Kreistags am 11. Dezember 2025 wurde zunächst über den Öffentlichen Personennahverkehr und die Fortschreibung des Nahverkehrsplans beraten. 

Qualitätsvorgaben:

1. Der vorgeschlagenen dreistufigen Netzhierarchie wird zugestimmt. Die Zuordnung der Relationen soll wie beschrieben auf Basis der Netzbedeutung und der tatsächlichen Fahrgastzahlen durchgeführt werden.

2. Die grundsätzliche Bedienung jeder Gemeinde und jedes derzeit bedienten Ortsteils verbleibt in der Zuständigkeit des Landkreises. Bei innerörtlichen Erschließungen sollen die Kommunen in die Finanzierung einbezogen werden.

3. Der vorgeschlagenen Aufteilung der Bedienungszeiten sowie den daraus abgeleiteten Bedienungshäufigkeiten wird zugestimmt. Die Bedienungszeiten am Freitag und Samstag werden auf 23 Uhr reduziert. Zur Steigerung der Effizienz sollen die beschriebenen Standards zu bedarfsorientierten Angeboten angewendet werden.

4. Für die Schülerbeförderung wird als Standard für den Nahverkehrsplan vorgeschlagen, die Fahrten zu den Schulanfangs- und -endzeiten neu zu strukturieren und Gespräche mit den Schulleitungen zu den Schulbeginn- und -endzeiten zu führen. Die Anzahl der Fahrten zu den Schulen und zurück soll kritisch auf Einsparmöglichkeiten geprüft werden, sofern es keine passenden Takt- und Linienfahrten gibt. Für die Festlegung einer Mindestschülerzahl für die Schülerströme von Wohnort zu Schulort sind die davon betroffenen Gemeinden bzw. Ortsteile darzustellen.

5. Die Qualitätsstandards im Ausschreibungs- und Vergabeprozess werden wie vorgeschlagen so gestaltet, dass Risiken für Verkehrsunternehmen und damit einhergehende Kosten gemindert werden.

6. Ziel ist, mit dem Nahverkehrsplan eine möglichst hohe Flexibilität in der Gestaltung des Verkehrsangebots zu behalten. Deshalb sind einengende Formulierungen zu vermeiden.

7. Generell sind soweit möglich die Auswirkungen der getroffenen Festlegungen auf das Verkehrsangebot der Gemeinden vor der endgültigen Beschlussfassung darzustellen.

8. Das Finanzierungsinstrument der Mobilitätsabgabe wird nicht weiterverfolgt.

Sitzungssaal im Landratsamt Tuttlingen

Für das bisherige Personalwohnheim des Klinikums Landkreis Tuttlingen wurde über aktuelle Entwicklung und das weitere Vorgehen für die Ersatzlösung beraten. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung vorbehaltlich der Förderung des Projekts im Rahmen der Landesförderung „Junges Wohnen“, das Grundstück in der Alleenstraße zu den mit Vermögen und Bau vereinbarten vergünstigten Konditionen zu erwerben. Außerdem wurde die Verwaltung durch das Gremium beauftragt, nach dem Erwerb des Grundstückes der GSW Sigmaringen GmbH eine verbindliche Zusage zur Realisierung dieses Projektes zu erteilen und einen Erbbaupachtvertrag mit der GSW Sigmaringen GmbH zu schließen.

Dem Kreistag wurde über die aktuelle Entwicklung des Projekts Pflegehotel am Gesundheitszentrum Spaichingen durch die Sozial Invest Spaichingen GmbH am Gesundheitszentrum Spaichingen berichtet. Die Frist zur Fälligkeit des Kaufpreises wurde letztmalig auf 01.04.2027 verlängert.

Im Bereich Abfallwirtschaft wurde über die Kalkulation und Festsetzung der Abfallgebühren und die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung für das Jahr 2026 beraten. Der Kreistag stimmte den aufgeführten Gebührensätzen für 2026 zu. In der Gebührenkalkulation 2026 (Haus- und Gewerbemüllgebühren) wird ein Betrag von 350.000 EUR aus den Kostenüberdeckungen eingestellt. In der Gebührenkalkulation 2026 (Inertstoffdeponien) wird ein Betrag von 196.800 EUR der Kostenüberdeckung eingestellt. Den Abschreibungen in der Gebührenkalkulation der Haus- und Gewerbemüllgebühren wird der Bilanzierungsleitfaden Baden-Württemberg in der Form der Beschlussfassung des Kreistags vom 13.12.2018 zugrunde gelegt. Die abfallpolitischen Ziele sind im Blick zu behalten und möglichst attraktive Gebühren zu ermöglichen. Die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung wurde laut beschlossen.

Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) wurde über eine Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die gemeinsame Dienststelle SER beraten. Der Kreistag ermächtigte die Verwaltung nachträglich, mit den Landkreisen Rottweil, Freudenstands, Calw, Tübingen, Zollernalb und Schwarzwald-Baar die Vereinbarung abzuschließen.

Der Jahresabschluss 2022 mit Beteiligungsbericht wurde dem Kreistag vorgestellt. Der Kreistag stellte den Jahresabschluss 2022 fest und nach den Beteiligungsbericht 2022 zur Kenntnis.

Am Ende der Sitzung wurde der langjährige Dezernent für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Kultur Herr Michael Guse in den Ruhestand verabschiedet.

Alle Sitzungsvorlagen, Anlagen und die gefassten Beschlüsse finden Sie hier: https://landkreis-tuttlingen.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZV4GbddF8mqKzZmntWPVl5c