Sitzungsbericht des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24. September 2025
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24. September 2025 wurde das Gremium über die Psychiatrieplanung und über den Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) informiert. Der Leiter der Sozialplanung, Herr Szobotka berichtete über die aktuelle und die zukünftige Entwicklung. Der Ausschuss nahm diesen Bericht zur Kenntnis.
Darüber hinaus wurde im Bereich Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) im Landkreis Tuttlingen über deren Neustrukturierung beraten. Die sofortige Zuordnung der IBB an die Psychiatrieplanung (Sozialplanung des Landkreises) wurde einstimmig begrüßt. Die IBB kann eigenständig innerhalb des vom Land zur Verfügung gestellten Finanzbudgets in Höhe von aktuell 14.500 EUR/Jahr arbeiten. Die Vorgaben des Landes sind vom Träger zu beachten.
Über die Zukunft der Schwangerschaftskonfliktberatung im Gesundheitsamt wurde im Ausschuss beraten. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, dass das Gesundheitsamt auch weiterhin die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführt. Damit wird die Trägervielfalt gewährleistet und die ratsuchenden Frauen haben im Landkreis weiterhin ein plurales Beratungsangebot. Die freie 0,5 Stelle wird vorbehaltlich einer Landesförderung (80% der Personalkosten) wiederbesetzt.
Über die räumliche Unterbringung des Jugendzahnarztes und der AG-Zahngesundheit wurde beraten. Im Jahr 2015 wurde die AG-Zahngesundheit aufgrund von Platzproblemen im Gesundheitsamt (Luginsfeldweg) in das Gebäude der Agentur für Arbeit untergebracht. Der Jugendzahnarzt Dr. Pommer zieht nun mit seinem Team wieder in das Gesundheitsamt zurück. Der Ausschuss begrüßt den Umzug. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Krankenkassen Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass die Krankenkassen einen anteiligen Mietzuschuss für die Unterbringung übernehmen.
Im Bereich der AWO Wohnungslosenhilfe Rottweil („Spittelmühle“) wurde über die Aufhebung des Sperrvermerks beraten. Der Ausschuss empfahl nach der erfolgten Klärung offener Fragen dem Kreistag einstimmig, den Sperrvermerk für die Bezuschussung der regionalen stationären Wohnungslosenhilfe „Spittelmühle“ in Höhe von 60.000 EUR (30.000 EUR in 2025 und 30.000 EUR in 2026) aufzuheben. Damit können die Gelder dann ausbezahlt werden.
Dem Gremium wurde der Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatungsstelle des Landratsamtes für das Jahr 2024 vorgestellt. Dieser Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
Am Ende der Sitzung wurde der Ausschuss umfangreich über den Europäischen Sozialfonds (ESF) informiert und ein Ausblick über die geförderten Projekte für die Jahre 2026 und 2027 gegeben. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.
Alle Sitzungsvorlagen, Anlagen und die gefassten Beschlüsse finden Sie hier.