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Holzverkauf im Privatwald / Forstbetriebsgemeinschaft

Am 10. Oktober 2022 wurde die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen gegründet. 156 private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer folgten der Einladung des Kreisforstamtes zur Gründungsversammlung nach Wurmlingen.

Die FBG hat eine eigene Webpräsenz, viele Infos rund um die Themengebiete Privatwald, Holzernte sowie Leistungen der FBG finden Sie unter:  www.fbg-landkreis-tuttlingen.de 

Updates

01.01.2023

  • Die Forstbetriebsgemeinschaft nimmt die Geschäftstätigkeit auf!

29.11.2022

  • Die Anderkennung der FBG durch das Regierungspräsidium liegt mittlerweile vor!
  • Es wird die neue Internetpräsenz eingerichtet, und seit heute ist sie erreichbar.
  • Ein Bankkonto ist eröffnet!

04.11.2022

  • Die erste Vorstandssitzung der FBG ist auf den 16.11.2022 terminiert.
  • Mittlerweile werden Vorbereitungen für die weiteren Schritte getroffen: Eröffnung der Vereinskonten, Beschaffung einer Vereinssoftware zur Mitgliederverwaltung und Buchführung, Beitritt bei Forstkammer, Forum Weißtanne und natürlich PEFC. Umgesetzt werden diese Schritte sobald die Anerkennung vorliegt und die Rechtsfähigkeit verliehen ist.
  • Die Abläufe für zukünftige Prozesse werden definiert
  • Hinweis zum Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“: Wer diese Förderung bereits 2022 beantragen möchte muss das entweder mit dem eigenen Zertifikat oder mit einer Mitgliedsbescheinigung der bisherigen FBG tun, mit Neueintritt in die FBG Landkreis Tuttlingen wird das Zertifikat dann ab kommendem Jahr 2023 durch die neue FBG bescheinigt.

17.10.2022

  • Die Forstbetriebsgemeinschaft wird eine eigen Internetpräsenz erstellen. Bis diese fertig ist werden Mitglieder und Interessenten auf dieser Seite informiert.
  • Der Antrag auf Anerkennung ist gestellt.
  • Uns erreichen viele Fragen zum Thema Eigentum und Mitgliedschaft. Weil die Forstbetriebsfläche eines FBG Mitglieds über die FBG zertifiziert ist und weil an der zertifizierten Waldfläche neue Förderinstrumente hängen muss die einem Forstbetrieb zuzurechnende Fläche exakt angegeben werden. Wir werden in Kürze hier ein Dokument mit Beispielen einstellen!

Die Kleinteiligkeit im Kreis überwinden

Der private Waldbesitz spielt im Landkreis Tuttlingen eine wichtige Rolle. Mit rund 7.000 Hektar leistet der private Waldbesitz einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Waldfunktionen. Der Privatwald ist im Eigentum von 7.000 Waldbesitzenden und verteilt sich auf 22.000 Parzellen. Damit gehört einem Waldeigentümer im Schnitt ein Hektar, verteilt auf drei Parzellen.

Die Kleinteiligkeit macht bei der Bewirtschaftung enorm viel Mühe: Oft fehlt es an Wissen, technischer Ausrüstung und ausreichender Erschließung. Häufig mangelt es den Waldeigentümern an Zeit und der Bezug zum Waldeigentum geht mancherorts verloren. Das Beratungs- und Betreuungsangebot des Kreisforstamtes hat den Auftrag, die Belange des Privatwaldes, wo notwendig, zu unterstützen. Über das Angebot des Kreisforstamtes hinaus kann eine starke Forstbetriebsgemeinschaft Teile der Strukturnachteile ausgleichen:

  • im Holzverkauf,
  • der Förderung und
  • der Zertifizierung,
  • der Kommunikation und
  • im Bereich der Interessensvertretung.

Die neue Kreis-Forstbetriebsgemeinschaft hat das Ziel, ein gutes und homogenes Angebot flächendeckend für alle Privatwaldeigentümer im Landkreis zu schaffen. Der neue Verein für die Waldeigentümer wird hauptamtlich geführt und kann dadurch alle Fördermöglichkeiten für die Gründung und den Betrieb ausschöpfen. Die Holzmobilisierungsprämie wird für die Mitglieder zum direkten Vorteil: Durch sie lassen sich die Entgelte für die Dienstleistung Holzverkauf senken.