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Landesprogramm STÄRKE im Landkreis Tuttlingen

Der rasche Wandel vieler Lebensumstände lässt es immer weniger zu, einfach von Vorbildern aus dem Elternhaus oder im Bekanntenkreis zu lernen. Deshalb haben die Landesregierung, die Kommunalen Landesverbände, die Kirchen des Landes, die Verbände der freien Träger von Familien- und Elternbildung sowie die freien Träger der Jugendhilfe vereinbart, Eltern zu unterstützen.

Das geschieht durch das Landesprogramm 

Hier finden Eltern Rat und praktisches Training, die sie bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Geboten werden Kurse für und für Familien in besonderen Lebenslagen und es gibt Offene Treffs. Ebenfalls werden für Familien Familienbildungsfreizeiten finanziell unterstützt.

STÄRKE will Eltern ermutigen, Elterntreffs oder Elternkurse zu besuchen. Für einige Familien macht dieses Programm die Teilnahme überhaupt erst finanziell möglich oder erleichtert sie.

Offene Treffs sind leicht zugängliche Begegnungsorte für Familien mit Kindern, in denen sich Menschen ohne Berührungsängste und ohne Zwang einfinden können. In offenen Treffs können zum Beispiel auch Elternbildungskurse zu bestimmten Themen angeboten werden.

Seit 2019 bietet STÄRKE folgende Möglichkeiten:

  • Offene Treffs für alle Familien zur Begegnung und zum Austausch
  • Kostenlose oder ermäßigte Kurse für Eltern in besonderen Lebenssituationen
  • Familienbildungsfreizeiten ebenfalls für Familien in besonderen Lebenslagen - Eine finanzielle Unterstützung ist hier ebenfalls möglich


https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/eltern-und-familienbildung/landesprogramm-staerke/Finanziert wird das Landesprogramm STÄRKE durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Weitere Informationen zum Landesprogramm STÄRKE und zur Unterstützung von Eltern und Familien finden Sie direkt auf den Seiten vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.