Gewerbe und Gaststättenrecht
Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Gewerbeordnung (GewO), die Handwerksordnung (HwO) sowie das Gaststättengesetz (GastG).
Die Einhaltung gewerberechtlicher Regelungen wie zum Beispiel des Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsrechts oder der Preisangabenverordnung.
Die Ausübung eines stehenden Gewerbes ist wegen der bestehenden Gewerbefreiheit grundsätzlich erlaubnisfrei und bedarf einer Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in welcher das Gewerbe ausgeübt werden soll.
Zusätzlich gibt es auch erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Der Betrieb dieser Gewerbe setzt insbesondere die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus.
Unter anderem sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Spielhallen
- Bewachungsgewerbe
- Privatkrankenanstalten
- Reisegewerbe
Bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann die Behörde die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben widerruft sie die Gewerbeerlaubnis, bei erlaubnisfreien Gewerben untersagt sie die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten.
Formulare und Ansprechpartner
Gaststättenrecht
- Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG)
- Antrag auf Erteilungen der Gaststättenerlaubnis
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Frau Schellenberg
Ordnungsamt
Gaststättenwesen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5224
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: v.schellenberg@landkreis-tuttlingen.de
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Frau Sterk
Ordnungsamt
Gaststättenwesen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5207
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: s.sterk@landkreis-tuttlingen.de
Gewerberecht
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ausdehnung einer Reisegewerbekarte
- Antrag auf Festsetzung einer/eines Wochenmarktes (§ 67 GewO), Volksfestes (§ 60 GewO), Messe (§ 64 GewO)
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Frau Herr
Ordnungsamt
Gewerberecht, Handwerksrecht, Heimaufsicht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5219
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: t.herr@landkreis-tuttlingen.de
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Frau Liebermann
Ordnungsamt
Gewerberecht, Handwerksrecht, Heimaufsicht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5212
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: an.liebermann@landkreis-tuttlingen.de
Dienstleistungen
- Gaststättenerlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Gaststättengewerbe - Gestattung für mehr als vier Tage beantragen, Onlineantrag
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen, Onlineantrag
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen, Onlineantrag
- Gewerbe wegen Unzuverlässigkeit untersagen, Onlineantrag
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen, Onlineantrag
- Reisegewerbekarte beantragen, Onlineantrag
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen, Onlineantrag