Wohngeld
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird auf Antrag als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum gewährt. Als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer*innen.
Hinweis: Im Landkreis Tuttlingen gilt die Mietenstufe 2, in Spaichingen die Mietenstufe 3 und in Trossingen und Tuttlingen die Mietenstufe 4.