Inhalt

Infektionskrankheiten

Das Infektionsschutzgesetz bildet neben anderen seuchenrechtlichen Vorschriften den Kern einer wirksamen Seuchenbekämpfung. Zur Meldung von bestimmten übertragbaren Krankheiten sind neben den feststellenden Ärzten auch Laboratorien, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen verpflichtet. Neben der Beratung zu allen Fragen des Infektionsschutzes werden durch das Gesundheitsamt beim (gehäuften) Auftreten übertragbarer Krankheiten die erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen veranlasst und die gemeldeten Erkrankungsfälle anonymisiert in einer Landesstatistik durch das RKI veröffentlicht, dort finden Sie auch Fachinformationen zu den einzelnen Infektionskrankheiten.

Krankheitserreger unterscheiden sich hinsichtlich des Übertragungswegs:

  • aerogene Infektionen (über Tröpfchen, z.B. beim Husten, Niesen)
  • Schmierinfektionen (über die Hände)
  • hämatogene Infektionen (über Blut)
  • Sexuell übertragene Infektionen (über Geschlechtsverkehr, STD)
  • Zoonosen (Infektionen über Tierkontakte, Tierseuchen)
  • Infektionen über Insektenstiche und –bisse (z.B. Stechmücken, Zecken)

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind Infektionskrankheiten global noch immer an erster Stelle der Todesursachen, mit weltweit ca. 17 Millionen Todesfällen aufgrund übertragbarer Krankheiten. Zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten zählen die Impfungen. Informationen zum Impfschutz (für Kinder und Erwachsene) finden Sie beim Deutschen Grünen Kreuz.

Das Gesundheitsamt berät Sie in allen Fragen zu Infektionskrankheiten. Im Rahmen der STD-Sprechstunde bietet das Gesundheitsamt kostenlose und anonyme AIDS-Tests an.

Meldeformular Meldepflichter Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

Meldeformular für Meldungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz