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Aufenthalt und Integration

Das Amt für Aufenthalt und Integration ist als untere Aufnahmebehörde für die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die Bedarfsdeckung von Asylbewerbern, Kontingentflüchtlingen und Spätaussiedlern zuständig. Die vorläufige Unterbringung der Geflüchteten erfolgt in rd. 12 Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. Die mittel- und langfristige Aufgabe des Amts ist es zusätzlich die Integration von Geflüchteten mit guter Bleibeperspektive in die Aufnahmegesellschaft zu unterstützen, um den Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Bestenfalls leisten diese Menschen alsdann einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft, fördern den sozialen Zusammenhalt und können auch dem Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken. Erfolgreiche Integration schafft somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Die 35 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg spielen eine zentrale Rolle bei der Integration, indem sie die geflüchteten Menschen von Anfang an unterstützen. Es ist von großer Bedeutung, dass geflüchtete und zugewanderte Personen Zugang zu bestehenden kommunalen Strukturen haben, um gute Bedingungen für eine erfolgreiche Integration zu schaffen. Viele Landkreise haben daher in den letzten Jahren eigene Integrationsstrategien entwickelt und diese als wesentliche Aufgaben in ihren Verwaltungen verankert. Integration ist in erster Linie eine Aufgabe der kommunalen Ebene.

Das Amt für Aufenthalt und Integration hat sich zum Ziel gesetzt, die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen zu fördern. Es koordiniert nicht nur die Unterbringung in Unterkünften und stellt die grundlegende Versorgung sicher, sondern sorgt auch für eine umfassende soziale Betreuung der Zielgruppe. Dafür ist das Amt in drei Sachgebiete untergliedert:

Unterkunftsmanagement

Die vorläufige Unterbringung der Geflüchteten erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften. Das Sachgebiet „Unterkunftsmanagement“ hat die Aufgabe die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis auszustatten, technisch zu betreuen und sich um Pflege und Instandsetzung der jeweiligen Unterkunft zu kümmern. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Form der Unterbringung besteht nicht. Je vorgehaltenem Unterbringungsplatz ist eine durchschnittliche Wohn- und Schlaffläche von mindestens sieben Quadratmetern zugrunde zu legen. Die für die vorläufige Unterbringung genutzten Liegenschaften sollen aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein, den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Unterbringung und Leistungsgewährung

Das Sachgebiet „Unterbringung und Leistungsgewährung“ ist für die Koordinierung und Organisation der monatlich neu im Landkreis ankommenden Geflüchteten zuständig. Des Weiteren übernimmt das Sachgebiet auch das Belegungsmanagement der Gemeinschaftsunterkünfte. Die beiden Kernaufgaben des Sachgebiets sind jedoch die Flüchtlingssozialarbeit und die Leistungsgewährung. 

Flüchtlingssozialarbeit/Sozialdienst

Leistungsgewährung

Ansprechpartner Leistungsgewährung

Zu guter Letzt ist eine weitere außerordentlich wichtige Aufgabe welche im Sachgebiet angesiedelt ist, die sog. Rückkehrberatung

Integration und Netzwerkarbeit

FAQ - häufig gestellte Fragen

Was ist ein Asylverfahren

Das Asylverfahren ist der Prozess zur Feststellung, ob eine Person Schutz als Flüchtling in Deutschland erhält.

Wie läuft die Asylsuche ab?

Personen, die in Deutschland Asyl suchen, werden zunächst in einer sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) untergebracht. In diesen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt, und es finden sowohl die Anhörung zur Entscheidung über den Asylantrag als auch die gesundheitliche Untersuchung statt.

Abhängig von der Kapazität der LEA, dem Verteilungsschlüssel sowie der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer werden die Asylsuchenden in das entsprechende Bundesland weitergeleitet und dort betreut. Der Verteilungsschlüssel, bekannt als Königsteiner Schlüssel, basiert auf der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft jedes Bundeslandes und wird jährlich neu berechnet.

Nach der Stellung des Asylantrags werden die Asylsuchenden in eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises verlegt, wo sie bis zur endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag bleiben. Sollte der Asylantrag nach 24 Monaten noch nicht abgeschlossen sein, ist ein früherer Umzug in Ausnahmefällen möglich. Diese Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Landkreisen bereitgestellt und betreut.

In den Gemeinschaftsunterkünften beginnen die ersten Schritte zur Integration, beispielsweise durch Sprachkurse, die die Grundlagen der deutschen Sprache vermitteln. Die Landkreise erhalten für die Unterbringung eine Pauschalzahlung. Nach der Bewilligung des Asylgesuchs erfolgt die sogenannte Anschlussunterbringung. Die Verantwortung für diese Phase sowie die weitere Integration liegt bei den Gemeinden, die die Unterkünfte bereitstellen und die geflüchteten Personen bei der Integration in die Gesellschaft unterstützen, indem sie Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Diensten ermöglichen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Asylantrags?

Die Dauer der Bearbeitung eines Asylantrags kann variieren. In der Regel dauert es einige Monate, bis eine Entscheidung getroffen wird. In Ausnahmefällen kann es auch länger dauern. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen?

Ja, es gibt einen Unterschied. Asylsuchende sind Personen, die noch auf die Entscheidung über ihren Asylantrag warten. Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde und die daher einen Schutzstatus in Deutschland haben.

Habe ich während des Asylverfahrens Anspruch auf Sozialleistungen?

Ja, während des Asylverfahrens haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese umfassen in der Regel Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und ein Taschengeld für persönliche Bedürfnisse.

Angebot zur bargeldlosen Leistungsauszahlung

Verfügt eine Person über ein eigenes Bankkonto, kann zukünftig die monatliche Leistungsauszahlung bargeldlos über das Konto abgewickelt werden. Zur Umstellung muss lediglich ein Bild der Bankkarte an die zuständige Sachbearbeiterin per Mail (integrationsamt-lg@landkreis-tuttlingen.de) gesandt werden.

Wer kümmert sich um die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge?

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen. Jüngere Flüchtlinge werden durch das Jugendamt (Amtsvormund) betreut. Die Unterbringungs- und Betreuungskosten werden vom Land erstattet. Der Landkreis arbeitet eng mit „Mutpol“, der Diakonischen Lebenshilfe Tuttlingen, zusammen. Durch diese Kooperation konnten minderjährig geflüchtete Menschen in reguläre stationäre Wohngruppen integriert werden. Auch für Asylsuchende gilt die gesetzliche Schulpflicht, die ab dem sechsten Monat des Aufenthalts in Deutschland beginnt.

Was ist eine Anschlussunterbringung?

Nach der Bewilligung des Asylgesuchs erfolgt die sogenannte Anschlussunterbringung. In dieser Phase liegt die Verantwortung bei den Gemeinden, die die Unterkünfte bereitstellen und die geflüchteten Personen bei der Integration in die Gesellschaft unterstützen. Dies umfasst den Zugang zu Bildung, Arbeit und sozialen Diensten.

Wie erfolgt die Zuweisung in die Anschlussunterbringungen der Gemeinden?

Geflüchtete deren Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv/negativ abgeschlossen wurde, oder deren Asylverfahren länger als 24 Monate andauert, sind den Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung (AU) zuzuweisen.

Die Zuteilung der Personen in die Anschlussunterbringung der Gemeinden erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Anteil der jeweiligen Gemeinde an der Bevölkerung des Landkreises errechnet. Je bevölkerungsstärker eine Gemeinde, desto höher auch die Aufnahmequote (Soll-Quote). Die Zuweisung der Geflüchteten in die AU der Gemeinden erfolgt anhand der sog. „Rot-Grün-Liste“. Diese Liste basiert auf einer EDV-technischen Datenauswertung des Fachverfahrens.

Allgemeine Grundsätze der „Rot-Grün-Liste“:

  • SGB – II, SGB XII und AsylbLG – Flüchtlinge in der jeweiligen Gemeinde (außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft) bildet die Anschlussunterbringungsquote (Ist-Quote) der jeweiligen Gemeinde
  • Personen in Privatwohnungen, die sich im AsylbLG/SGB II/ SGB XII – Leistungsbezug befinden, zählen ebenfalls als AU – Fälle
  • Bewohner der vom Landkreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte werden der jeweiligen Gemeinde ebenfalls 1:1 angerechnet
  • Personen mit gesichertem Lebensunterhalt in der Anschlussunterbringung der Gemeinden werden nicht erfasst und gezählt
  • Turnus d. jährlichen Auswertung: 30.06. & 31.12

An wen können Sich Geflüchtete bei Fragen wenden?

Im Landkreis Tuttlingen gibt es sowohl Integrationsmanager als auch Sozialbetreuer:

Sozialbetreuung: Während Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen steht Ihnen die Beratung der Sozialbetreuung zur Verfügung.

Integrationsmanagement: Nach dem Umzug in die Anschlussunterbringung übernimmt das Integrationsmanagement für einen Zeitraum von drei Jahren die Unterstützung.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren möchte?

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, haben Sie in den Kommunen verschiedene Anlaufstellen. Ehrenamtliche Helferkreise, der soziale Dienst und Integrationsmanager*innen bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung und Mitgestaltung. Wenn Sie Interesse daran haben, sich einzubringen, können Sie sich direkt an Fr. Schaffner wenden. Dort wird der Kontakt aufgebaut und passende Einsatzmöglichkeiten vermittelt. Ihr Engagement ist eine wertvolle Unterstützung für die Integration und das soziale Miteinander in unserer Region.

Flüchtlinge im Landkreis

Wie läuft die Asylsuche ab?

Ein Flüchtling, der sich bei den Behörden in Deutschland als Asylsuchender meldet wird zunächst in eine so genannte Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) gebracht. In diesen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der Asylantrag gestellt. Es finden die Anhörung für den Entscheid des Asylantrags und die gesundheitliche Untersuchung statt. Abhängig von der Kapazität der LEA, dem Verteilungsschlüssel sowie der Zuständigkeit für die einzelnen Staaten wird der Flüchtling in das entsprechende Bundesland gebracht und dort weiter betreut. Der Verteilungsschlüssel, auch Königsteiner Schlüssel genannt, ergibt sich aus der Bevölkerungsstärke und der Wirtschaftskraft des einzelnen Bundeslandes und wird jedes Jahr neu berechnet. Wenn der Asylantrag gestellt wurde, kommt der Flüchtling in eine Gemeinschaftsunterkunft. Hier bleiben die Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylantrags. Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Landkreisen bereitgestellt und betreut. Ziel ist es bereits erste Schritte zur Integration zu gehen. So werden beispielsweise Sprachkurse angeboten. Die Landkreise erhalten für die Unterbringung eine Pauschale. Die Gemeinden sind letztlich für die Anschlussunterbringung und Integration zuständig. Die Flüchtlinge kommen in die Anschlussunterbringung, wenn ihr Asylgesuch bewilligt wurde.

Wie viele Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit im Landkreis Tuttlingen?

Im Landkreis Tuttlingen gibt es derzeit 10 bewohnte Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen leben rund 580 Menschen.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Die Flüchtlinge kommen überwiegend aus Nigeria, Gambia, Irak, Syrien und Georgien.

Wer kümmert sich um die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge?

Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können erst ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen. Die jüngeren Flüchtlinge werden durch das Jugendamt (Amtsvormund) betreut. Die Unterbringungs- und Betreuungskosten werden vom Land erstattet. Der Landkreis arbeitet hier eng mit „Mutpol“, der Diakonischen Lebenshilfe Tuttlingen, zusammen. Durch diese Kooperation konnten bisher die minderjährigen Flüchtlinge in regulären stationären Wohngruppen integriert werden.

Müssen minderjährige Asylbewerber in die Schule gehen?

Auch für Asylbewerber gilt die gesetzliche Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt ab dem sechsten Monat des Aufenthalts in Deutschland.

Müssen Flüchtlingskinder in den Kindergarten gehen?

Eine verpflichtende Teilnahme eines Kindes am Kindergarten in Deutschland gibt es nicht. Unsere Mitarbeiter versuchen aber ihr Möglichstes, um Kinder so schnell wie möglich in den Kindergarten zu bringen.

Was ist, wenn ein Flüchtling krank wird?

Wenn Flüchtlinge krank werden, können sie sich an die Sozialarbeiter in den Unterkünften des Landkreises wenden, die ihnen bei der Suche nach einem Arzt behilflich sind. Für die Arztrechnung kommt der Landkreis auf.

Wer kommt für die Kosten auf?

Pro Asylbewerber erhalten die Landkreise vom Land eine Pauschale für 18 Monate in Höhe von 14.610 EUR. Dieses Geld muss für die Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt, den Krankheitsfall und das Taschengeld der Asylbewerber reichen.

Eigener Wohnraum für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge

Viele Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge dürfen aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises ausziehen und nach privatem Wohnraum suchen. 
Haben Sie eine leerstehende Wohnung und möchten diese an Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge vermieten? Gerne können Sie uns die Daten der Wohnung (Größe, Anzahl der Zimmer, Kaltmiete, NK, Anschrift etc.) zusammenstellen und per Mail an integrationsamt@landkreis-tuttlingen.de  schicken. Wir werden dann die Flüchtlinge und Asylbewerber, für die ihr Wohnungsangebot in Frage kommt, informieren. Sie werden sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anschließend muss die Wohnung vom Landratsamt überprüft werden, ob sie als Wohnraum für Flüchtlinge in Frage kommt und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Bevor ein Mietvertrag zustande kommt, muss diese Prüfung abgeschlossen sein. Die Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten hierüber eine schriftliche Information.
Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht mit dem Landratsamt, sondern mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern selbst geschlossen wird.

Wie viel Mitarbeiter des Landkreises kümmern sich um die Flüchtlinge?

Derzeit sind 6 Fachkräfte für den Sozialdienst in der Betreuung der Asylbewerber innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte zuständig. Darüber hinaus sind 6 Integrationsmanager vom Landratsamt neben den Integrationsmanagern der Gemeinden im Einsatz. Um die Gemeinschaftsunterkünfte kümmern sich derzeit 3 Heimleiter und 10 Hausmeister.

Angebot zur bargeldlosen Leistungsauszahlung

Verfügt eine Person über ein eigenes Bankkonto, kann zukünftig die monatliche Leistungsauszahlung bargeldlos über das Konto abgewickelt werden. Zur Umstellung muss lediglich ein Bild der Bankkarte an die zuständige Sachbearbeiterin per Mail (integrationsamt-lg@landkreis-tuttlingen.de) gesandt werden.


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