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Forstamt

Der Landkreis Tuttlingen besitzt eine waldreiche Landschaft, denn die Hälfte der Fläche ist bewaldet. Mit diesem Waldreichtum befasst sich das Forstamt.

Es gibt 15 Kreisforstreviere in denen der größte Teil des Kommunal-, Kirchen- und Privatwald im Landkreis beförstert wird.

Die Stadt Tuttlingen beförstert ihren Wald in 4 Revieren, die Stadt Geisingen in zwei Revieren und die Gemeinde Immendingen in einem Revier mit eigenem forstlichem Personal. Der Gemeindewald Hausen ob Verena wird durch die Stadt Villingen-Schwenningen beförstert.

Die Waldflächen des Landes Baden-Württemberg werden durch ForstBW bewirtschaftet, auch der Großprivatwald im Kreis bewirtschaftet seine Flächen in eigener Zuständigkeit.

Schadsituation Revier Emmingen-Liptingen

Im Sommer 2023 haben Gewitterstürme auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen zu massiven Sturmschäden im Wald geführt. Aufgrund der trocken-heißen Witterung der vergangenen Jahre ist ein hoher Bestand an Borkenkäfern (insbesondere Buchdrucker, Ips typographus und Kupferstecher, Pityogenes chalcographus) in den Wäldern vorhanden. Wenn die Borkenkäfer im kommenden Frühjahr ausfliegen und viele kranke und geschwächte Bäume als Brutmaterial vorfinden, können sie sich sehr stark vermehren und im Lauf des Sommers 2024 und auch in den kommenden Jahren, massive Folgeschäden verursachen.

Anschreiben Waldbesitzer

Am 19.10.2023 wurden alle privaten Waldbesitzer auf den Gemarkungen Emmingen und Liptingen direkt angeschrieben und über die Sturm- und Käfersituation informiert.
Mittlerweile haben sich 173 Waldbesitzende zurückgemeldet. Bei allen Rückmeldenden bedankt sich das Forstamt ausdrücklich.

Rückmeldung

Das Forstamt bittet nochmals alle Waldbesitzenden die sich noch nicht mit dem Rückmeldebogen zurückgemeldet haben, ihren Wald zu kontrollieren und die Rückmeldung vorzunehmen - vor Allem wenn Sie Schäden in Ihrem Wald haben. Das ist wichtig, um die Aufarbeitung besser und effizienter organisiert zu können. Wenn sie bezüglich des Käferbefalles unsicher sind können Sie uns dennoch beauftragen. Die Kollegen beurteilen die konkrete Situation vor Ort und es wird lediglich das Schadholz aufgearbeitet. Vororttermine zwischen Waldbesitzer und Förster können aufgrund des Arbeitsaufkommens derzeit leider nicht stattfinden.

Weitere Informationen

Forstamtskarte

Sie möchten wissen, welcher Förster für welche Gemarkung zuständig ist, oder durch wen Sie Beratung oder Betreuung für Ihren Privatwald in Anspruch nehmen können? Dann klicken Sie hier.

Für die Bewirtschaftung des Kleinprivatwaldes im Kreis bietet die Stabstelle GIS der Kreisverwaltung eine Karte mit den Forstwegen, Rettungspunkten, zentralen Holzlagerplätzen und den Flurstückgrenzen und - nummern. Zur Karte kommen sie hier.

Wald im Kreis

Die Waldfläche im Landkreis Tuttlingen umfasst 36700 Hektar, damit ist etwa die Hälfte der Landkreisfläche Wald. Im Vergleich zu anderen Gebieten in Baden-Württemberg ist der Landkreis Tuttlingen ein sehr waldreicher Landkreis.

Aufgaben Kreisforstamt

Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreisforstamtes gehören hoheitlichen Aufgaben wie forstliche Förderung, Forstaufsicht und Forstschutz, die Beratung und Betreuung des Kleinprivatwaldes sowie die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes. Die Holzvermarktung ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landkreises. Das Forstamt ist Ansprechpartner für Büger in allen Fragen des Waldes.

Hoheitliche Aufgaben

  • Forstpolitik
  • Forstrecht, Forstaufsicht
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Forstliche Förderung
  • Forstliches Gutachten zum Abschussplan
  • Forstschutz
  • Waldpädagogik, Öffentlichkeitsarbeit
  • Forsttechnische Betriebsleitung und Controlling im Körperschaftswald und den vertraglich betreuten Privatwäldern
  • Naturplanung und -vollzug
  • Arbeitsplanung und -vollzug
  • Mitwirkung bei der periodischen Betriebsplanung (Forsteinrichtung), Stand-ortkartierung und Biotopkartierung
  • Beratung im Privatwald
  • Flächenmanagement, Überprüfung des Vorkaufsrechts
  • Erstellung forstliches Gutachten zur Verbisssituation

Dienstleistung im Körperschaftswald

  • Revierdienst (Betriebsvollzug) im Körperschaftswald mit KW 1 Vertrag
  • Haushaltsplanung und -vollzug
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete

Dienstleistungen im Privatwald

  • Fallweise Betreuung im Privatwald
  • Ständige Betreuung im Privatwald

Holzvermarktung im Kommunal- und Privatwald

  • Vermarktungsplanung
  • Liefervertragswesen
  • Holzverkauf (inklusive GeHo und Holzverkauf für die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen)
  • Fakturierung
  • Vorbereitung Kassengeschäfte

Ausbildung

  • Ausbildung im gehobenen Forstdienst (Trainee)
  • Aus- und Fortbildungen


Forstlicher Rettungsplan

Waldarbeit ist gefährlich und Unfälle gehen selten glimpflich aus!
Deshalb gibt es im Landkreis Tuttlingen einen forstlichen Rettungsplan. Aber wie funktioniert dieser Plan? Und wie kann ein Privatwaldbesitzer diesen Plan nutzen?

Mehr zum forstlichen Rettungsplan

Beratung und Betreuung im Privatwald

Unsere Leistungen

Beratung:

Unsere Revierleitenden beraten Sie gerne, dieser Service ist für Sie kostenlos.

Betreuung:

Die Betreuung umfasst Einzelmaßnahmen wie Holz auszeichnen, die Holzaufnahme, Holz sortieren, das Erstellen von Holzlisten sowie die Organisation der Holzernte. Für die Betreuung fällt ein Entgelt an, welches zum überwiegenden Teil durch das Land gefördert wird. Diese müssen Sie konkret beauftragen. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Revierleiters entnehmen Sie bitte der Forstamtskarte.

Waldbesitzende haben die Möglichkeit verschiedene Betreuungsverträge mit dem Forstamt abzuschließen, die teilweise auch finanziell gefördert werden. Vor Beginn bzw. Beauftragung von Maßnahmen im Rahmen der Betreuung sind die Betreuungsverträge mit dem Forstamt abzuschließen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie an einer Betreuung Ihrer Waldflächen interessiert sind und nehmen Sie bitte frühzeitig mit Ihrem Revierleitenden Kontakt auf.

Es gibt zwei Betreuungsmöglichkeiten:

  • Fallweise Betreuung -> Kosten entstehen erst, wenn der staatliche Revierleitende auch tatsächlich beauftragt wird (z.B. Aufnahme von Holz, Erstellung von Holzlisten, Pflanzenbeschaffung)
  • Ständige Betreuung -> Kosten entstehen bereits bei Vertragsabschluss, entweder jährliche Zahlung oder einmalige Vorauszahlung

Eine Übersicht über die verschiedenen Betreuungsvarianten finden sie hier.


Weitere Informationen zur Privatwaldbetreuung und -förderung.

Forstliche Förderung - Zuschüsse für Waldbesitzer

Mit der Novellierung der forstlichen Förderrichtlinie des Landes Baden-Württemberg (Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft, VwV NWW) im Jahr 2020, steht den Waldbesitzenden eines der umfangreichsten forstlichen Förderprogramme zur Verfügung.

Weitere Fördermöglichkeiten im Wald, können durch das vom Bund eingeführte Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gewährt werden.

Mehr zum Thema Forstliche Förderung

Holzverkauf

 Der Landkreis bieten den Waldbesitzenden im Kreis die Holzvermarktung als Freiwilligkeitsleistung des Landkreises an. Dafür wurde die Holzverkaufsstelle des Landkreises eingerichtet. Für den Verkauf von Holz aus dem Körperschaftswald schließen die Gemeinden des Landkreises einen Vertrag, oder sie organisieren den Verkauf ihres Holzes selbst. Für den Privatwald gibt es folgende beiden Angebote:

Holzvermarktung im Privatwald: Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen

Der Privatwald im Landkreis ist geprägt durch viele Waldbesitzende mit kleinen Betriebsgrößen: Rund 7.000 Waldbesitzende führen rund 7.000 Forstbetriebe auf 21.000 Parzellen im Kreis. Eine solche Situation verlangt nach einer besonderen Lösung: Die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen. Sie bündelt Holzmengen und Interessen der (Klein-) Waldbesitzenden im Landkreis. Sie informiert über Waldthemen, Holzmarkt und Förderung und sie ist Interessenvertretung für den Privatwald.

Für nur 8 € Jahresbeitrag warten folgende Vorteile warten auf Sie:

  • Zertifizierung des Forstbetriebs
  • Unbürokratische Bestätigung der Zertifizierung für neue Förderprogramme
  • Gebündelter und gemeinsamer Holzverkauf, gebündelter Geldfluss und Weiterverteilung an die Mitglieder
  • Vergünstigte Dienstleistung Holzverkauf
  • Sammelanträge Förderung für bestimmte Fördertatbestände
  • Professionelle Geschäftsführung
  • Information für die Mitglieder durch eMail und Newsletter
  • Kommunikation mit den Mitgliedern durch Schulungen und Waldbesitzerversammlungen
  • Regionale Interessensvertretung für forstliche Fragen

Sie wollen Mitglied und Teil dieser starken Gemeinschaft werden? Sie erreichen die Forstbetriebsgemeinschaft Landkreis Tuttlingen im Internet:

www.fbg-landkreis-tuttlingen.de

Holzvermarktung im Privatwald ohne FBG

Für wen die Forstbetriebsgemeinschaft kein Thema ist kann die Holzvermarktung trotzdem beim Landkreis Tuttlingen in Anspruch nehmen. Dazu benötigen wir eine Vollmacht, die Sie bitte komplett ausgefüllt an die Holzverkaufsstelle zurücksenden.

Aus- und Fortbildung Forst

 Infos bei Interesse an den Aus- und Fortbildungen erhalten Sie über folgende Links: