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Baurechts- und Umweltamt

Der Schutz und Erhalt einer intakten Umwelt gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Baurechts- und Umweltamtes. In den klassischen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässer- und Bodenschutzes, des Abfallrechts und der Gewerbeaufsicht nimmt das Bau- und Umweltamt im Landkreis die Aufgaben der Unteren staatliche Verwaltungsbehörde wahr. Als Baurechtsbehörde ist sie für die Gemeinden Emmingen-Liptingen, Geisingen, Immendingen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen zuständig.

Das Baurechts- und Umweltamt berät, informiert und koordiniert Fragestellungen aus den Bereichen Baurechts- und Umweltrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht, überwachungsbedürftige Anlagen, Chemikalien- Sprengstoff- und Fahrpersonalrecht.

Baurecht

Naturschutz und Landschaftspflege

  • Arten- und Biotopschutz 
  • Eingriffsbeurteilungen 
  • Schutzgebietsausweisungen 
  • Vertragsnaturschutz, Förderprogramm
  • Kompensationsverzeichnis-Verordnung und Ökokonto-Verordnung (KompVzVO)
    Die Daten in der Abteilung Eingriffskompensation sind grundsätzlich öffentlich einsehbar.
    »Hier zur Abteilung Eingriffskompensation
    »Hier zur Abteilung Ökokonto
    Weitere Hinweise: http://www.lubw.bwl.de/servlet/is/71791/ 

Immissionsschutzrecht

Nach der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) vom 11.12.2018 sind für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbare Energien Verfahrenshandbücher für die Projektträger zu erstellen. Das Verfahrenshandbuch gemäß § 10 Abs. 5a BImSchG Biogasanlage stellt für den Bereich Immissionsschutz das Verfahren zur immissionsschutzrechtlichen Zulassung von Biogasanlagen in Baden-Württemberg dar

Dienstleistungen

Abfallrecht

  • Genehmigung und Überwachung von Abfallbehandlungsanlagen,
  • Sonderabfälle, 
  • Autowracks und wilder Müll

Dienstleistungen

Bodenschutzrecht

  • Bearbeitung von Altlasten, 
  • Genehmigung von Bodenabtrag und Bodenauffüllungen

Dienstleistungen

Sozialer und technischer Arbeitsschutz

http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16487/   

Arbeitszeitschutz

  • Überwachung der Arbeitszeiten in Industrie, Handel und Gewerbe etc.
  • Bewilligung von Sonntagsarbeit
  • Bewilligung weiterer Ausnahmen
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen
  • Antrag auf Bewilligung von Sonntagsarbeit

Fahrpersonalrecht

  • Überwachung der Lenkzeiten von Berufskraftfahrern und Speditionen,
  • Durchführung von OwiG-Verfahren
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen

Jugendarbeitsschutzrecht

  • Überwachung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen

Arbeitsschutzrecht

  • Überwachung der Arbeitsplätze hinsichtlich des Standes der Sicherheitstechnik (techn. Regeln) und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
  • Überwachung der Errichtung und Ausgestaltung der Arbeitsplätze im laufenden Betrieb sowie bei Baugesuchen
  • Überwachung der Arbeitssicherheit auf Baustellen
  • Unfalluntersuchungen
  • Anordnung von notwendigen Maßnahmen bis hin zur Untersagung der Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Arbeitssicherheitsgesetz - Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten
  • Überwachung und Bewilligung von Ausnahmen bei der Fachkunde und den Einsatzzeiten von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten

Betriebssicherheitsrecht

  • Anordnung von außerordentlichen Prüfungen im Einzelfall
  • Anordnung der Änderung von Anlagen bis hin zur Anordnung der Stilllegung von Geräten und Einrichtungen am Arbeitsplatz

Chemikalienrecht

  • Überwachung des Umgang mit Gefahrstoffen und der Arbeitsplatzgrenzwerte
  • Überwachung der Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  • Umgang mit krebserregenden Stoffen außer Asbest
  • Anordnung notwendiger Maßnahmen
  • Überwachung des Umgangs mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Gefahrgutrecht

  • Überwachung der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße/Eisenbahn und bei der internationalen Beförderung (ADR)
  • Überwachung der Fachkunde und des Einsatzes der Gefahrgutbeauftragten
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen

Sprengstoffrecht

  • Überwachung des Umgangs mit Sprengstoffen im gewerblichen Bereich
  • Überwachung der Lagerung von Sprengstoffen
  • Überwachung von Feuerwerken (Pyrotechnik)
  • Überwachung des Verkaufs von pyrotechnischen Gegenständen
  • Anordnung erforderlicher Maßnahmen
  • Hinweis: Umgang im Privaten Bereich (Wiederlader etc.) und Lagergenehmigung Amt 52 Ordnungsamt

Gesetz über nichtionisierende Strahlung (NiSG)

  • Überwachung und ggfs. Anordnung erforderlicher Maßnahmen bei Sonnenstudios

Dienstleistungen