Veränderte Rahmenbedingungen verhindern den Weiterbetrieb des ambulanten OP-Zentrums am Gesundheitszentrum Spaichingen
Die aktuelle Krankenhausreform hat weitreichende Folgen für das Zentrum für Ambulantes Operieren (ZAO) im Gesundheitszentrum Spaichingen. Bisher konnten Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ambulante Operationen gemeinsam in einem OP-Zentrum durchführen und nach einheitlichen Fallpauschalen abrechnen. Die jüngsten gesetzlichen Änderungen sehen jedoch vor, diese gemeinsame Vergütungsregelung nach drei Jahren überraschend wieder abzuschaffen.
Gleichzeitig gelten strengere Vorgaben für den Standort, an dem Krankenhäuser ambulante Operationen durchführen und abrechnen dürfen. Diese müssen grundsätzlich am Krankenhausstandort oder innerhalb eines gesetzlich festgelegten Radius von zwei Kilometern stattfinden. Für das ZAO in Spaichingen bedeutet dies, dass der Betrieb unter den bisherigen Bedingungen nicht fortgeführt werden kann.
Bisher wurde das ZAO auch von einigen niedergelassenen Ärzten benutzt. Deren Nachfrage reicht nicht mehr aus, um die notwendigen Investitionen in den OP am Standort Spaichingen und die Betriebskosten zu rechtfertigen.
Die am Gesundheitszentrum Spaichingen angesiedelten Arztpraxen sind von dieser Entwicklung nicht betroffen und bleiben uneingeschränkt in Betrieb. Darüber hinaus wird das Gesundheitsangebot am Standort weiter ausgebaut: Bereits zum 1. November eröffnet die Psychotherapeutin Frau Sperling ihre Praxis. Zum 1. Januar nehmen die Physiotherapiepraxis Kraftsunov sowie die Diakonie Ambulanz Schwarzwald-Baar ihren Betrieb am Gesundheitszentrum auf. Die Diakonie wird dort künftig ihren ambulanten Pflegedienst ansiedeln und zusätzlich eine Wundambulanz eröffnen.
„Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Unser Ziel war es, das ambulante Operieren am Standort Spaichingen weiterhin zu ermöglichen. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen kamen für uns in dieser Form überraschend und verändern die Voraussetzungen für den Betrieb des Zentrums grundlegend“, erklärt Landrat Stefan Bär. Der Landkreis als Träger der Klinik hat dazu eine Anfrage beim Sozialministerium gestellt, deren Antwort noch aussteht und die in den nächsten Tagen vorliegen soll. Zugleich betont der Landrat: „Das Gesundheitszentrum wird auch in Zukunft ein wichtiger Standort für die medizinische Versorgung sein: Die dort angesiedelten Arztpraxen sind von der Entwicklung nicht betroffen und bleiben uneingeschränkt in Betrieb. Wir freuen uns, dass weitere Praxen in den kommenden Monaten ihren Betrieb aufnehmen.“
Dr. Sebastian Freytag, Geschäftsführer der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH, bedauert die Entscheidung der Politik ebenfalls sehr. „Der schrittweise Abbau der Sektorentrennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung war und ist weiterhin der richtige Weg. Ohne ihn wird die medizinisch mögliche und wirtschaftlich gebotene „Ambulantisierung“ nicht sinnvoll gelingen. Reformen mit immer kürzerer Halbwertszeit können keine Lösung sein, auch nicht für die wirtschaftlichen Herausforderungen, sondern werden für alle Leistungserbringer selber zum Problem.“
Die Klinik kann derzeit noch keine Aussagen treffen, wie der genaue Zeitplan für die Umstellungen auf die Folgen der neuen Gesetzgebung aussieht. Dieser wird beispielsweise davon abhängen, ob es eine Übergangszeit gibt.