Städtisches Forstamt Tuttlingen wird zum 1. Oktober 2026 errichtet
Zum 1. Oktober 2026 wird das körperschaftliche Forstamt „Städtisches Forstamt Tuttlingen“ errichtet. Die Zuständigkeit des Städtischen Forstamtes gilt für das Gebiet der Stadt Tuttlingen - einschließlich der Teilgemeinden Nendingen, Möhringen und Esslingen.
Für die Waldflächen in diesem Zuständigkeitsbezirk nimmt das körperschaftliche Forstamt die Aufgaben der unteren Forstbehörde mit Ausnahme der Staatswaldflächen wahr. Dazu gehören unter anderem die Ausübung der Forstaufsicht und des Forstschutzes, die Beratung und Betreuung von Waldbesitzenden, sowie die Durchführung von forstlichen Fördermaßnahmen.