Führerschein-Pflichtumtausch bis 19. Januar 2027
Führerscheininhaber eines in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellten Kartenführerscheins müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Kartenführerscheins unter Nr. 4a zu finden.
Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde (außer bei Personen, die in Tuttlingen und Teilorten wohnen) oder per Post beim Landratsamt Tuttlingen einzureichen. Das entsprechende Formular kann von der Seite des Landratsamtes heruntergeladen werden unter Formulare und Merkblätter – Fahrerlaubnis Umstellung. Für den Umtausch werden ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des Führerscheins und eine Kopie des Personalausweises benötigt.
Es besteht die Möglichkeit des Direktversandes des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung notwendig. Der bisherige Führerschein wird dann bei der Antragstellung befristet bis 19. Januar 2027 bzw. ungültig gekennzeichnet. Die Befristung kann auch bei der Wohnortgemeinde erfolgen.
Persönliche Vorsprachen bei der Führerscheinstelle sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Homepage unter Onlinedienste –Terminbuchung möglich. Für Rückfragen steht die Führerscheinstelle zur Verfügung unter 07461-926 5199 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-tuttlingen.de.
Für alle anderen Führerscheine gelten folgende Fristen:
Papierführerscheine (grau u. rosa):
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Geburtsjahr |
Frist |
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Vor 1953 |
19.01.2033 |
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1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
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1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
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1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
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Ab 1971 |
19.01.2025 |
Scheckkartenführerscheine:
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Ausstellungsjahr |
Frist |
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1999-2001 |
19.01.2026 |
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2002-2004 |
19.01.2027 |
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2005-2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
19.01.2029 |
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2009 |
19.01.2030 |
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2010 |
19.01.2031 |
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2011 |
19.01.2032 |
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2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.