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INFORMATIONEN

Sie möchten ein außer Betrieb gesetztes (abgemeldetes) Fahrzeug wieder zulassen?

Beispiel:
Sie haben Ihr Fahrzeug über den Winter abgemeldet und möchten es nun im Frühjahr wieder zulassen.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Hinweis: Wenn Sie möchten, können Sie bei der Umschreibung ein neues Kennzeichen wählen (Wunschkennzeichen). Bringen Sie dazu bitte die bisherigen Kennzeichenschilder mit.

Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.
 

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument des künftigen Halters
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
    - Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original)
  • Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
    - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
    - Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Wenn der künftige Halter minderjährig ist
  • - Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen (Original). Das Formular finden Sie hier.
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beider Elternteile
  • Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    - Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier

Wenn Sie vorhandene Kennzeichenschilder erneut verwenden wollen und die Nummer vorweg für Sie reserviert wurde, bringen Sie diese bitte zur Zulassung mit. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schilder mit „EU-Feld“ zur Wiederzulassung verwenden können.

Kosten

mind. 12,40 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)