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INFRMATIONEN

Sie möchten ein außerhalb des Kreises Tuttlingen auf Sie zugelassenes Fahrzeug in den Kreis Tuttlingen umschreiben?

Beispiel: Sie sind in den Landkreis Tuttlingen umgezogen und wollen Ihr zugelassenes Fahrzeug nun auf „TUT“ umschreiben.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.

Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

 
Notwendige Unterlagen
  • Ausweisdokument des künftigen Halters
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
    - Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original)
  • Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
    - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
    - Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Wenn der künftige Halter minderjährig ist
    - Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen (Original). Das Formular finden Sie hier.
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beider Elternteile
  • Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    - Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Nicht bei Kennzeichenmitnahme)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder (Nicht bei Kennzeichenmitnahme)
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier.
    Achtung: Nicht bei Kennzeichenmitnahme
Kosten
mindestens 19,90 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)