INFORMATIONEN
Sie möchten ein außerhalb des Kreises Tuttlingen auf einen anderen Halter zugelassenes Fahrzeug auf Sie umschreiben?
Beispiel: Sie haben ein Fahrzeug gekauft, das noch in einem anderen Kreis angemeldet ist. Sie wollen dieses Fahrzeug nun auf sich in den Landkreis Tuttlingen umschreiben.
Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.
Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht umschreiben.
Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.
Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument des künftigen Halters
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original) - Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
- Aktuelle Gewerbeanmeldung - Wenn der künftige Halter minderjährig ist
- Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen (Original). Das Formular finden Sie hier.
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beider Elternteile - Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
- Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweis mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt. - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
- Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier.
Kosten
mindestens 30,20 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)