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INFORMATIONEN

Sie möchten ein Fahrzeug umkennzeichnen?

Sie können umkennzeichnen, wenn Sie einfach ein neues Nummernschild mit Ihren Lieblingsbuchstaben und Ziffern erhalten wollen.

Sie müssen umkennzeichnen, wenn eines oder mehrere Kennzeichenschilder gestohlen oder verloren wurden.

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie  hier.

Wichtig: Der Termin für die nächst Hauptuntersuchung (TÜV) darf nicht überschritten sein.

Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument
    - Gültiger Personalausweis
    - Gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Wenn Sie die Umkennzeichnung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    - Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt. 
  • Das/die Kennzeichenschilder

Wichtig: Bei einem Verlust von Kennzeichen zusätzlich:

  • Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
  • Schriftliche Verlusterklärung. Diese muss vom Halter unterschrieben sein.

Wichtig: Bei einem Diebstahl von Kennzeichen zusätzlich:

  • Das ggf. noch vorhandene Kennzeichen
  • Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Kosten

mind. 27,80 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)

Weiterführende Informationen

Achtung: Nach Verlust oder Diebstahl ist die betroffene Kennzeichenkombination aus Buchstaben und Ziffern für 10 Jahre gesperrt!