INFORMATIONEN
Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.
Beispiel: Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft. Dieses Fahrzeug war zuvor noch nie zugelassen. Sie möchten dieses Fahrzeug nun zulassen.
Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.
Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.
- Ausweisdokument des künftigen Halters
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original) - Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
- Aktuelle Gewerbeanmeldung - Wenn der künftige Halter minderjährig ist:
- Einverständniserklärung, unterschrieben von beiden Elternteilen (Original). Das Formular finden Sie hier
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift beider Elternteile - Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
- Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt. - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
- Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier.
Bei einem aus einem EU-Mitgliedsstaat importierten Fahrzeug zusätzlich:
- Kaufvertrag oder Originalrechnung (in deutscher Sprache oder in Übersetzung) mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, für das noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original (falls vorhanden)
Stammt das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU, ist zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts erforderlich.
Fahrzeugidentifizierung
Fahrzeuge müssen vor der Zulassung identifiziert werden. Dazu führen Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle vor oder legen eine Identifizierungsbescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra usw.) oder einer anderen Zulassungsbehörde vor. Die Identifizierung ist nicht erforderlich, wenn
- für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Herstellers vorhanden ist oder
- für ein importiertes Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO ("Vollgutachten") oder § 13 EG-FGV vorgelegt wird.
Kosten
mind. 27,60 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)