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INFORMATIONEN

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier

Bitte beachten Sie die Änderungen bei Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015:
Informationen zum Kurzzeitkennzeichen ab 1. April 2015 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Probe- und Überführungsfahrten durchgeführt werden, z.B.: 

  • Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und möchten dieses nach Tuttlingen überführen
  • Sie möchten ein Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren.

Kurzzeitkennzeichen gelten maximal 5 Tage, immer ab Tag Ausstellung. Eine Vergabe für die Zukunft ist nicht möglich!

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihnen kein Kurzzeitkennzeichen ausstellen.
 
Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie  hier.

Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

Notwendigen Unterlagen

  • Ausweisdokument des künftigen Halters
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
    - Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original)
  • Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
    - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
    - Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen bevollmächtigt für eine andere Person beantragen wollen:
    - Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.
  • Versicherungsnachweis (eVB-Nummer). Dieser muss speziell für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt sein.
  • Fahrzeugschein vom Fahrzeug welches bewegt werden soll.
  • Gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vom oben genannten Fahrzeug.

Kosten

13,10 €
+ Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)