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Informationen

Um Wartezeiten zu sparen, können Sie einen Termin für den Besuch bei der Zulassungsbehörde vereinbaren. Klicken Sie dazu bitte hier.

Beispiel: Sie möchten ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen.

Wichtig: Das Fahrzeug muss zur Identifizierung vorgefahren werden. Um das Verfahren für Sie schneller abwickeln zu können, machen Sie bitte zuvor die Position der Fahrgestellnummer in Ihrem Fahrzeug ausfindig.

Achtung: Die aktuelle Frist für die Hauptuntersuchung (TÜV) muss mindestens noch so lange laufen wie der Gültigkeitszeitraum der Ausfuhrkennzeichen!

Bitte beachten Sie auch, dass ein Ausfuhrkennzeichen Samstags nur dann beantragt werden kann, wenn eine deutsche Bankverbindung vorhanden ist.

Liegen die benötigten Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir kein Ausfuhrkennzeichen zuteilen.

Die Zulassung muss verweigert werden, wenn der Halter Gebühren oder Kfz-Steuer schuldet. Informationen dazu finden Sie hier.

Zum Öffnen der Formulare benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können:

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument des künftigen Halters
    - Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder
    - Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 1 Monat; im Original)
  • Wenn der künftige Halter eine Firma ist:
    - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder
    - Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Wenn Sie die Zulassung bevollmächtigt für eine andere Person vornehmen wollen:
    - Unterschriebene Vollmacht (im Original) des künftigen Halters und aktueller Personalausweises mit aktueller Anschrift des künftigen Halters. Das Formular finden Sie hier. Ferner wird Ihr Personalausweis als Bevollmächtigter benötigt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ggf. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (z.B. TÜV)
  • Erklärung zum Lastschrift-Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (muss, auch bei Bevollmächtigung und Zulassung durch Ehegatten/Verwandte, immer vom Halter ausgefüllt sein). Das Formular finden Sie hier. Die Steuer kann auch vorab beim Zollamt in Immendingen bar eingezahlt werden.
  • Sollte das Fahrzeug nicht im Zuge einer Hauptuntersuchung identifiziert worden sein, muss dies entweder im Zuge der Zulassung von der Zulassungsstelle, oder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen gemacht werden.

Kosten

mind. 34,90 €
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ Gebühren für die Erstellung von Nummernschildern (bei den Schilderherstellern zu bezahlen)