Inhalt

INFORMATIONEN

Ein zugelassenes Fahrzeug soll abgemeldet werden. Es wird nicht mehr zwischen vorläufiger und endgültiger Stilllegung unterschieden! Sie können jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde Tuttlingen außer Betrieb setzen.

Sie haben die Möglichkeit, das Kennzeichen bei der Abmeldung für 12 Monate zu reservieren. Hierzu ist eine Gebühr von 2,60 € zusätzlich zu den Abmeldegebühren zu entrichten. Das Kennzeichen kann dann zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges verwendet werden. Wollen Sie es für ein anderes (neues) Fahrzeug verwenden, muss die Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € bei der Zulassung verlangt werden. Eine Kennzeichenreservierung ist nur für im Landkreis Tuttlingen zugelassene Fahrzeuge möglich!

Das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeuges kann direkt auf ein anderes (neues) Fahrzeug übernommen werden.

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die Kennzeichenschilder

Liegen die notwendigen Unterlagen nicht vollständig vor, dürfen wir Ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb setzen.

Kosten

6,90 € 
+ je nach Aufwand weitere Gebühren
+ evtl. Reservierungsgebühr