Wie läuft die Asylsuche ab?
Ein Flüchtling, der sich bei den Behörden in Deutschland als Asylsuchender meldet wird zunächst in eine so genannte Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) gebracht. In diesen Erstaufnahmeeinrichtungen wird der Asylantrag gestellt. Es finden die Anhörung für den Entscheid des Asylantrags und die gesundheitliche Untersuchung statt. Abhängig von der Kapazität der LEA, dem Verteilungsschlüssel sowie der Zuständigkeit für die einzelnen Staaten wird der Flüchtling in das entsprechende Bundesland gebracht und dort weiter betreut. Der Verteilungsschlüssel, auch Königsteiner Schlüssel genannt, ergibt sich aus der Bevölkerungsstärke und der Wirtschaftskraft des einzelnen Bundeslandes und wird jedes Jahr neu berechnet. Wenn der Asylantrag gestellt wurde, kommt der Flüchtling in eine Gemeinschaftsunterkunft. Hier bleiben die Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylantrags. Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von den Landkreisen bereitgestellt und betreut. Ziel ist es bereits erste Schritte zur Integration zu gehen. So werden beispielsweise Sprachkurse angeboten. Die Landkreise erhalten für die Unterbringung eine Pauschale. Die Gemeinden sind letztlich für die Anschlussunterbringung und Integration zuständig. Die Flüchtlinge kommen in die Anschlussunterbringung, wenn ihr Asylgesuch bewilligt wurde.