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Werden Sie selbstständige/r Berufsbetreuer/in im Landkreis Tuttlingen

Übernehmen Sie Verantwortung für Menschen, die Unterstützung benötigen!

Als rechtlicher Berufsbetreuer begleiten Sie volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig regeln können. Sie handeln in den gerichtlich festgelegten Aufgabenbereichen stets im Interesse der betreuten Person und tragen dazu bei, deren Selbstbestimmung zu sichern.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung in den übertragenen Aufgabenbereichen
  • Kommunikation mit Behörden, Sozialleistungsträgern, Versicherungen und weiteren Institutionen
  • Unterstützung bei finanziellen, gesundheitlichen und organisatorischen Angelegenheiten
  • Mitwirkung bei Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Wohnformen oder notwendige Hilfsangebote
  • Sicherstellung, dass gesetzliche Ansprüche geltend gemacht und durchgesetzt werden

Das sollten Sie mitbringen

Für die Tätigkeit sind Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und ein respektvoller Umgang mit Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen besonders wichtig.

Die fachlichen Voraussetzungen erfüllen Sie mit:

  • einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung,

oder

  • einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften mit Befähigung zum Richteramt oder
  • einem anerkannten Sachkundenachweis gemäß § 8 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).

Ihre Vorteile

Die Tätigkeit bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten:

  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • flexible Gestaltung Ihrer Arbeitszeit und der Anzahl der übernommenen Betreuungen
  • Vergütung der Betreuungen nach den gesetzlichen Regelungen durch die Betreuungsgerichte
  • fachlicher Austausch mit anderen Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern
  • Unterstützung durch die Betreuungsbehörde des Landkreises Tuttlingen
  • regelmäßige Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen

Registrierung

Vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ist eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde nach den gesetzlichen Vorgaben (§§ 23 ff. BtOG) erforderlich.

Sollten Sie den erforderlichen Sachkundenachweis noch nicht besitzen, muss dieser im Rahmen des Registrierungsverfahrens erworben werden. Aktuell beteiligt sich der Landkreis Tuttlingen an den Kosten für den Erwerb des Sachkundenachweises

Sie möchten mehr erfahren?

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um die Registrierung sowie die Voraussetzungen für den Sachkundenachweis.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Betreuungsbehörde Landkreis Tuttlingen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
+49 7461 926 4068
betreuungsbehoerde@landkreis-tuttlingen.de 

Wir informieren Sie umfassend über den Einstieg in die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer.

28.08.2026