Wer kümmert sich um die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge?
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können erst ab dem 16. Lebensjahr einen Asylantrag stellen. Die jüngeren Flüchtlinge werden durch das Jugendamt (Amtsvormund) betreut. Die Unterbringungs- und Betreuungskosten werden vom Land erstattet. Der Landkreis arbeitet hier eng mit „Mutpol“, der Diakonischen Lebenshilfe Tuttlingen, zusammen. Durch diese Kooperation konnten bisher die minderjährigen Flüchtlinge in regulären stationären Wohngruppen integriert werden.