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Informationen

Terminabsprachen für Beratungsbescheinigungnen nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnisse), Drogenscreening, Amtsärztlicher und Gerichtsärztlicher Dienst.

Notwendige Unterlagen

Je nach Untersuchungsanlaß sind Personalausweis und ärztliche Untersuchungsbefunde mitzubringen.

Kosten

werden bei Terminabsprachen mitgeteilt.

Formulare

Formulare werden direkt beim Gesundheitsamt ausgefüllt.