Informationen
Terminabsprachen für Beratungsbescheinigungnen nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnisse), Drogenscreening, Amtsärztlicher und Gerichtsärztlicher Dienst.
Notwendige Unterlagen
Je nach Untersuchungsanlaß sind Personalausweis und ärztliche Untersuchungsbefunde mitzubringen.
Kosten
werden bei Terminabsprachen mitgeteilt.
Formulare
Formulare werden direkt beim Gesundheitsamt ausgefüllt.