Inhalt

Teilnahmebedingungen Fotogewinnspiel - Winter im Landkreis

1. Veranstalter

Veranstalter des Fotogewinnspiels ist das Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen.

2. Teilnahmezeitraum

Das Gewinnspiel findet vom 26. Oktober 2026 bis zum 1. November, 23:59 Uhr 2026 statt. Einsendungen nach Ablauf des Teilnahmezeitraums können nicht berücksichtigt werden.

Die Abstimmung auf dem Instagramkanal „landratsamt_tuttlingen“ startet am 2. November 2026 um 10 Uhr und endet am 6. November 2026 um 12 Uhr.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.

4. Teilnahme und Einreichung der Fotos

Gesucht werden schöne Winterbilder aus dem Landkreis Tuttlingen. Die Fotos sollen die winterliche Landschaft, besondere Orte oder die winterliche Atmosphäre im Landkreis zeigen.

Personen dürfen auf den Fotos nicht erkennbar sein.

Die Teilnahme erfolgt durch die Einsendung eines Fotos über die Website des Landratsamtes Tuttlingen innerhalb des Teilnahmezeitraums.

Mit der Einsendung des Fotos bestätigen die Teilnehmenden, dass sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise des Landkreises Tuttlingen zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Gleichzeitig räumen sie dem Landkreis Tuttlingen die in Ziffer 8 beschriebenen Nutzungsrechte am eingereichten Foto ein.

Mit der Einsendung sind folgende Angaben zu übermitteln:

  • Vor- und Nachname
  • Kontaktmöglichkeit für Rückfragen und im Gewinnfall
  • Aufnahmeort des Fotos

Mit der Einsendung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie zur Einreichung des Fotos berechtigt sind und über die erforderlichen Rechte für die in Ziffer 8 beschriebenen Nutzungen verfügen.

Mit der Einsendung des Fotos bestätigen die Teilnehmenden zudem, dass sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren und dem Landkreis Tuttlingen die in Ziffer 8 beschriebenen Nutzungsrechte am eingereichten Foto einräumen. Die Nutzungsrechte gelten auch nach Beendigung des Gewinnspiels für die dort genannten Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fort.

5. Anforderungen an die Fotos und Rechte Dritter

Die eingereichten Fotos müssen einen erkennbaren Bezug zum Landkreis Tuttlingen und zum Thema Winter haben. Die teilnehmende Person versichert, das Foto selbst aufgenommen zu haben oder über die erforderlichen Rechte für die Einreichung und die vereinbarten Nutzungen zu verfügen.

Auf den eingereichten Fotos dürfen keine Personen erkennbar abgebildet sein. Dies gilt auch für Personen im Hintergrund sowie für erkennbare Personen in Spiegelungen oder anderen Bildbestandteilen. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, werden nicht zum Gewinnspiel zugelassen.

Es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden. Fotos mit rechtswidrigen, diskriminierenden oder beleidigenden Inhalten werden nicht berücksichtigt.

Der Veranstalter kann Fotos ausschließen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen.

6. Veröffentlichung und Abstimmung auf Instagram

Nach Ablauf der Einsendefrist wählt der Veranstalter die teilnahmeberechtigten Fotos aus und veröffentlicht diese im Rahmen eines Instagram-Beitrags auf dem offiziellen Account des Landkreises Tuttlingen landratsamt_tuttlingen.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anhand der Anzahl der gültigen Kommentare ermittelt, die eindeutig dem jeweiligen Foto im Rahmen der veröffentlichten Abstimmung zugeordnet werden können. Jeder Kommentar, der die Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt, zählt als eine Stimme. Mehrfachkommentare desselben Instagram-Kontos werden als einzelne Stimmen gezählt, sofern sie die übrigen Anforderungen erfüllen.

Spam sowie offensichtlich automatisierte oder manipulierte Interaktionen können bei der Auswertung unberücksichtigt bleiben.

Maßgeblich ist der Stand der Kommentare zum Ende des Abstimmungszeitraums am 6. November 2026 um 12 Uhr. Die Auswertung erfolgt durch den Veranstalter anhand der zu diesem Zeitpunkt sichtbaren und nach diesen Regeln gültigen Kommentare. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los unter den gleichplatzierten Fotos.

7. Gewinn und Benachrichtigung

Zu gewinnen gibt es die Veröffentlichung des Gewinnerfotos auf der Startseite der Website des Landkreises Tuttlingen sowie ein kleines Geschenk.

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Abschluss der Abstimmung über die bei der Teilnahme angegebene Kontaktmöglichkeit benachrichtigt.

Die Gewinnerin oder der Gewinner muss sich innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung zurückmelden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Veranstalter eine andere Gewinnerin oder einen anderen Gewinner ermitteln.

Der genaue Veröffentlichungszeitraum des Gewinnerfotos auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen wird vom Landkreis festgelegt und der Gewinnerin oder dem Gewinner mitgeteilt.

Ein Anspruch auf eine darüber hinausgehende Veröffentlichung des Fotos besteht nicht.

8. Nutzungsrechte an den eingereichten Fotos

Das Urheberrecht an den eingereichten Fotos verbleibt bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern.

Mit der Einsendung eines Fotos zum Gewinnspiel räumen die Teilnehmenden dem Landkreis Tuttlingen die in dieser Ziffer beschriebenen einfachen, unentgeltlichen Nutzungsrechte ein. Die Rechteeinräumung erfolgt mit der Einreichung des Fotos und umfasst die Nutzung für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Tuttlingen.

Die Nutzungsrechte werden räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet eingeräumt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sie umfassen die Nutzung sowohl während als auch nach Abschluss des Gewinnspiels. Diese Rechteeinräumung gilt für alle eingereichten Fotos unabhängig davon, ob sie im Gewinnspiel ausgewählt werden oder einen Gewinn erzielen.

Sie ist auf folgende Nutzungsarten beschränkt:

  • die Veröffentlichung der Fotos auf den Social-Media-Kanälen und der Website des Landkreises,
  • die Verwendung in Broschüren, Publikationen, Pressemitteilungen und Präsentationen des Landkreises.
  • die Verwendung in sonstigen Veröffentlichungen und Kommunikationsmaßnahmen des Landkreises, die der Information der Öffentlichkeit über den Landkreis, seine Aufgaben, seine Region oder seine Aktivitäten dienen

Die Nutzungsrechte gelten auch nach Beendigung des Gewinnspiels fort. Der Landkreis Tuttlingen darf die eingereichten Fotos daher auch zu einem späteren Zeitpunkt und unabhängig vom Gewinnspiel für die vorgenannten Zwecke verwenden.

Die Fotos dürfen hierfür gespeichert, in andere Formate übertragen, zugeschnitten und technisch angepasst werden, sofern der Bildinhalt dadurch nicht sinnentstellend verändert wird.

Eine erneute Zustimmung oder Rückfrage bei den Urheberinnen und Urhebern ist für die von dieser Nutzungsrechtseinräumung erfassten Verwendungen nicht erforderlich. Eine Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit dies für die genannten Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist, beispielsweise an beauftragte Dienstleister oder Medienpartner. Diese sind zur Nutzung ausschließlich im Auftrag und für die Zwecke des Landkreises berechtigt.

Die Urheberinnen und Urheber werden, soweit dies nach den Umständen angemessen und praktikabel ist, namentlich genannt. Eine Verpflichtung zur Namensnennung besteht nicht, sofern dies im Einzelfall nicht üblich oder technisch nicht umsetzbar ist.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen, um dem Landkreis die vorstehend beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen, und dass Rechte Dritter der vorgesehenen Nutzung nicht entgegenstehen.

9. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (Vor- und Nachname, Kontaktmöglichkeit, Aufnahmeort) werden durch den Landkreis Tuttlingen als Verantwortlicher auf Grundlage einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet, und zwar ausschließlich

  • zur Durchführung des Gewinnspiels, einschließlich der Prüfung der Teilnahmeberechtigung,
  • zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner,
  • zur Abwicklung der Gewinnübergabe sowie
  • zur Veröffentlichung des eingereichten Fotos im Rahmen des Gewinnspiels.

Die Teilnahme setzt voraus, dass die Teilnehmenden die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen und in die dort beschriebene Verarbeitung einwilligen. Die Einwilligung ist freiwillig; ohne Einwilligung ist eine Teilnahme nicht möglich. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, zum Beispiel per E-Mail an pressestelle@landkreis-tuttlingen.de.

Soweit dies für die Dokumentation der Urheberschaft und die spätere Verwendung der Fotos erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann der Name der jeweiligen Urheberin oder des jeweiligen Urhebers zusammen mit dem Foto gespeichert werden. Dies dient insbesondere dazu, die Urheberschaft nachvollziehbar zu dokumentieren und bei späteren Veröffentlichungen gegebenenfalls einen Bildnachweis anzugeben.

Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Namen der Gewinnerinnen und Gewinner werden nur mit deren gesonderter Einwilligung veröffentlicht; diese Einwilligung wird erst nach Feststehen des Gewinns eingeholt und ist nicht Voraussetzung des Gewinns.

Die Fotos können auch nach Abschluss des Gewinnspiels im Rahmen der in Ziffer 8 beschriebenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Tuttlingen verwendet werden. Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Nutzung werden unabhängig von der urheberrechtlichen Rechteeinräumung beachtet.

Weitere Informationen über die verantwortliche Stelle, die Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherfristen und die Rechte der betroffenen Personen sind den gesonderten Datenschutzhinweisen unter https://www.landkreis-tuttlingen.de/Quicknavigation/Datenschutz/ zu entnehmen

10. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen eines wichtigen sachlichen Grundes, wie zum Beispiel einer technischen Störung, anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.

Bei erheblichen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen kann die betreffende Teilnahme ausgeschlossen werden.

11. Hinweis zu Instagram

Dieses Gewinnspiel wird vom Landkreis Tuttlingen veranstaltet und steht in keiner Verbindung zu Instagram. Es wird weder von Instagram gesponsert noch unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich der oben genannte Veranstalter.