INFORMATIONEN
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" (Außergewöhnliche Gehbehinderung) und "BL" (Blinde), Personen mit Amelie oder Phokomelie (beidseitig) haben Anspruch auf die Erteilung einer EU-einheitlichen Parkerlaubnis.
Neben dem EU-einheitlichen Parkausweis können Sie unter bestimmten Umständen einen "Parkausweis für besondere Gruppen von Schwerbehinderten" erhalten.
Hierfür müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein Grad der Behinderung von wenigstens 80 vorliegen und die Merkzeichen "G" (Gehbehinderung und "B" (Begleitperson) festgestellt sein.
- Allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegen und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegen und die Merkzeichen "G" (Gehbehinderung) und "B" (Begleitperson) festgestellt sein.
- Eine Erkrankung an Morbus Crohn/Colitis ulcerosa mit schweren Auswirkungen und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegen.
- Ein künstlicher Darmausgang und eine künstliche Harnleitung und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegen.
Zuständigkeiten
Personen, die ihren Wohnsitz in einer kreisangehörigen Gemeinde haben (ohne Große Kreisstadt Tuttlingen, Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen, Stadt Trossingen und Gemeindeverwaltungsverband Heuberg).
Notwendige Unterlagen
Schwerbehindertenausweis und ein Lichtbild
Kosten
KeineFormulare
(Der Antrag hierfür kann formlos gestellt werden)