Der Landkreis Tuttlingen und die Kreisreform
Der Landkreis Tuttlingen ging wesentlich gestärkt aus der Kreisreform hervor. Am 23. Juli 1971 verabschiedete der Landtag das Kreisreformgesetz. Zum 1. Januar 1973 trat die Gebietsreform in Kraft. Sie schuf statt der ehemals 63 Landkreise 35 neue. Die Stadt Trossingen, deren Bewohner über die Zugehörigkeit zum Kreis Tuttlingen oder zum Kreis Villingen-Schwenningen abstimmten, verblieb beim Landkreis Tuttlingen. Der Landkreis Tuttlingen wurde durch zahlreiche badische Gemeinden und Bärenthal, das bisher zum hohenzollerischen Kreis Sigmaringen gehörte, erweitert. Vom badischen Landkreis Donaueschingen kamen Geisingen mit Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen, Immendingen mit Hattingen, Hintschingen, Ippingen, Mauenheim und Zimmern sowie Emmingen hinzu. Vom bisherigen Landkreis Stockach wurden dem Landkreis Tuttlingen die Gemeinden Buchheim, Liptingen, Schwandorf und Worndorf zugeordnet. Tuttlingen „verlor“ nur eine Gemeinde, nämlich Tuningen, an den Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Kreisreform brachte dem Landkreis Tuttlingen eine Zunahme um rund 20.000 Einwohner auf 108.000 und um 276 qkm Fläche auf 734. Die Kreisreform ließ einen geographisch und wirtschaftlich kompakten und abgerundeten Landkreis Tuttlingen entstehen. Aus alten und neuen Kreisteilen entstand eine erfolgreiche Symbiose, die Integration der neuen badischen und hohenzollerischen Gemeinden gelang recht schnell.