Kindertagesbetreuung
Die Servicestelle für Kindertagesbetreuung bündelt und vernetzt im Landkreis Tuttlingen verschiedene öffentliche Aufgaben, die mit der Betreuung von Kindern in Kindergarten, Kinderkrippe und bei Tagespflegepersonen zu tun haben:
- Sie können bei uns die Übernahme der Kosten für Kindertagesstätten oder eine Tagespflegeperson beantragen.
- Wir qualifizieren Tagesmütter und -väter und helfen ihnen bei der Finzanzierung ihrer Versicherungsbeiträge.
Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung. Zum einen ist das die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen und Kindergärten. Zum andern die Betreuung durch eine Tagespflegeperson ("Tagesmutter") für Kinder bis zum Alter von 13 Jahren.
Informationen zu den Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in Ihrer Gemeinde erhalten Sie auf dem zuständigen Rathaus.
Ansprechpartner
Frau Burkert
Frau Mayer
Frau Palilla
Frau Todt
Wo finde ich eine Tagesmutter / einen Tagesvater?
Tagespflegepersonen finden Sie im ganzen Landkreis Tuttlingen. Wir sind Ihnen dabei behilflich, in Abhängigkeit von Ihren Bedürfnissen, eine geeignete Tagespflegestelle für Ihr Kind zu finden.
Wenn Sie für Ihr Kind einen Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz suchen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen örtlichen Träger.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Vereins Tagesbetreuung für Kinder e. V. unter www.tagesmuetter-tuttlingen.de
Unsere Kontaktdaten:
Weimarstraße 57, 78532 Tuttlingen
Telefonnummer: +49 7461 96 83 33
e-mail: info@tagesmuetter-tuttlingen.de
Wer bezahlt die Tagesmutter?
Für die Betreuung Ihres Kindes ist eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson zu bezahlen.
Auf Antrag können diese Kosten während Zeiten der beruflichen oder schulischen Abwesenheit der Eltern von uns übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der Betreuungskosten erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist. In der Regel müssen sich Eltern mit einem Kostenbeitrag an den Betreuungskosten beteiligen.
Eine Prüfung der Kostenübernahme durch das Amt für Familie, Kinder und Jugend kann auf folgende Arten erfolgen:
- Unabhängig vom Einkommen der Eltern
(In unserem Antrag finden Sie eine Tabelle. Dieser können Sie die Höhe Ihres Kostenbeitrages entnehmen.) - Abhängig vom Einkommen der Eltern
(Die Höhe Ihres Kostenbeitrages wird individuell ermittelt.)
Bitte reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
Für Eltern, die laufende Leistungen von unserem Sozialamt erhalten, ist der jeweilige Fallmanager des Sozialamtes zuständig.
Sie brauchen Hilfe bei der Finanzierung von Kindergarten oder Kinderkrippe?
Wenn sich Ihr Kind in einem Kindergarten oder in einer Kinderkrippe befindet und Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Beitrag für die Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise vom Amt für Familie, Kinder und Jugend übernommen werden.
Hierzu müssen Sie bei der Servicestelle für Kindertagesbetreuung einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme des Beitrags erst ab dem Monat der Antragsstellung möglich ist. Die Prüfung der Kostenübernahme erfolgt immer in Abhängigkeit Ihres Haushaltseinkommens.
Bitte reichen Sie Ihren unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Belegen bei uns ein. Dies sind:
- Nachweis über die Höhe der Kinderbetreuungskosten (z. B. Kindergartenbeitrag)
- Lohnabrechnungen und/bzw. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Einkommensnachweis über Einmalzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld)
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung)
- letzter Einkommenssteuerbescheid (welcher Ihre Gewerbeeinkünfte beinhaltet)
- Mietvertrag und Nachweise über Mietnebenkosten bzw. bei einem Eigenheim
aktuelle Zinsnachweise der Tilgung und Nachweise über Nebenkosten (z. B. Grundsteuerbescheid, Müllgebührenbescheid, Schornsteinfegergebühren, Wasser-/Abwasserrechnung) - aktuelle Versicherungsrechnungen
- ggf. aktuelle Unterhaltszahlungen
- ggf. Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über Lastenausgleich
- ggf. Nachweise über Schuldverpflichtungen und aktuelle Tilgungsraten
- ggf. Nachweise über weiteres Haushaltseinkommen und Haushaltsausgaben
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne auch schon vorab an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.
Für Eltern, die laufende Hilfeleistungen von unserem Sozialamt erhalten, ist der jeweilige Fallmanager des Sozialamtes zuständig.
Wie werde ich Tagesmutter / Tagesvater?
Wenn Sie Freude an der Betreuung und Förderung von Kindern haben, sínd Sie bei uns richtig. Sie können sich als Tagespflegeperson ausbilden lassen. Gerne lassen wir Ihnen unsere Bewerbungsmappe zukommen.
Finanzierung der Sozialversicherungen von Tagesmüttern
Als selbständig tätige Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst um Ihren Versicherungsschutz kümmern. Die entstehenden Beiträge können Ihnen teilweise erstattet werden. Einen Anspruch auf Erstattung haben Sie nur, wenn Sie als qualifizierte Tagespflegeperson öffentlich geförderte Kinder betreuen.
Bitte reichen Sie hierzu einen entsprechenden Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
Unfallversicherung
Sie sind verpflichtet sich bei der gesetzlichen Unfallversicherung (www.bgw-online.de, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg - Telefon: 040/20207-0) zu versichern. Diese Versicherung deckt Ihre Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der jährliche Beitrag zur Grundversicherung beläuft sich auf 101,17 EUR (Stand: 2015) und kann von uns übernommen werden.
Kranken-/Pflegeversicherung
Ab einem monatlichen Gewinn von 425,00 EUR (Stand 2017) aus der selbständigen Tätigkeit der Kindertagespflege sind Sie verpflichtet eine freiwillige gesetzliche oder private Kranken-/Pflegeversicherung abzuschließen. Nachgewiesene Beiträge zu einem angemessenen Versicherungsschutz können hälftig von uns erstattet werden.
Altersvorsorge
Sie haben einen Anspruch auf teilweise Erstattung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge oder zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Nachgewiesene Beiträge zu einem angemessenen Versicherungsschutz können hälftig von uns erstattet werden.
Bei einer privaten Altersvorsorge liegt die Höchstgrenze des Erstattungsbetrags derzeit bei monatlich 42,08 EUR (Stand 2017).
Eine gesetzliche Altersvorsorge bei der deutschen Rentenversicherung ist verpflichtend ab einem monatlichen Gewinn von 450,00 EUR (Stand 2017).