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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, gerechten und leistungsfähigen Verwaltung. Sie schafft die Grundlage dafür, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten und Potenziale gleichermaßen einbringen und entfalten können – im Berufsleben ebenso wie im persönlichen Umfeld.

„Männer und Frauen sind Gleichberechtigt“ Artikel 3 (2) GG

Zur Unterstützung dieses Grundsatzes gibt es im Landratsamt Tuttlingen eine Gleichstellungsbeauftragte. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg (ChancenG).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist der Behördenleitung zugeordnet und berät diese sowie Führungskräfte und Beschäftigte in Fragen der Gleichstellung. Sie wirkt bei Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben können.

Im Rahmen ihrer Aufgaben setzt sie sich für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege ein und steht bei entsprechenden Fragestellungen unterstützend zur Verfügung.

Ihre Tätigkeit richtet sich in erster Linie an die Beschäftigten des Landratsamtes. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.