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Informationen

Halter von Kraftfahrzeugen überweisen 5,-- EURO auf das Konto bei der Kreissparkasse Tuttlingen (IBAN: DE52 6435 0070 0000 0000 62 BIC: SOLADES1TUT). Auf dem Überweisungsträger muss im Feld „Verwendungszweck“ das Wort Plakette und das Autokennzeichen angegeben werden. Sofern Ihrem Kfz eine Plakette zugeteilt werden kann, erhalten Sie diese per Post zugesandt.

Selbstverständlich erhalten Sie die Plakette auch direkt bei der Zulassungsstelle. Hier erfahren Sie, welche Plakette ihr Fahrzeug erhält:

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Feinstaubplakette:

Wer benötigt eine Plakette?
Ab 01.01.2008 wurden in verschiedenen Städten Umweltzonen eingerichtet, in die nur noch Fahrzeuge einfahren dürfen, die besonders wenig Schadstoffe ausstoßen. In Baden-Württemberg gibt es zwischenzeitlich 20 Umweltzonen. Fahrzeuge mit veralteter Abgastechnik dürfen in diese Zonen nicht mehr hineinfahren. Damit Sie weiterhin überall "freie Fahrt" haben, benötigen Sie zukünftig eine Feinstaubplakette.

Welche Plaketten gibt es?

Es wird zwischen vier verschiedenen Schadstoffklassen unterschieden:

Schadstoffklasse 1: keine Plakette
Schadstoffklasse 2: rote Plakette
Schadstoffklasse 3: gelbe Plakette
Schadstoffklasse 4: grüne Plakette

Auf den Feinstaubplaketten ist die Nummer der Schadstoffgruppe angegeben. Das jeweilige Kfz-Kennzeichen wird von der Zulassungsbehörde auf der Plakette eingedruckt. Die Feinstaubplakette muss dann an die Windschutzscheibe geklebt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Umweltzonen nur mit der grünen Feinstaubplakette befahren werden dürfen.

Welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Fahrzeug an?

Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen können Sie mit Hilfe Ihrer Fahrzeugpapiere feststellen. Hier können Sie die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeuges ermitteln.

Kosten

5,00 Euro