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Eigener Wohnraum für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge

Viele Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge dürfen aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises ausziehen und nach privatem Wohnraum suchen. 
Haben Sie eine leerstehende Wohnung und möchten diese an Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge vermieten? Gerne können Sie uns die Daten der Wohnung (Größe, Anzahl der Zimmer, Kaltmiete, NK, Anschrift etc.) zusammenstellen und per Mail an integrationsamt@landkreis-tuttlingen.de  schicken. Wir werden dann die Flüchtlinge und Asylbewerber, für die ihr Wohnungsangebot in Frage kommt, informieren. Sie werden sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Anschließend muss die Wohnung vom Landratsamt überprüft werden, ob sie als Wohnraum für Flüchtlinge in Frage kommt und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Bevor ein Mietvertrag zustande kommt, muss diese Prüfung abgeschlossen sein. Die Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten hierüber eine schriftliche Information.
Bitte beachten Sie, dass der Mietvertrag nicht mit dem Landratsamt, sondern mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern selbst geschlossen wird.