Inhalt

Blauzungenkrankheit

Serotyp 3: Jahreszeitlich bedingt deutliche Abnahme der Neu-Feststellungen;
Serotypen 8, 4 und 12 in Nachbarländern;
Impfung gegen die Serotypen 3, 8 und 4 wird dringend empfohlen

Aktuelle Seuchenlage in Deutschland und Nachbarländern (Stand: 19.12.2024)

Die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer vom Serotyp 3 ist bereits im Herbst 2023 in den Niederlanden, Belgien, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen festgestellt worden. Dabei ist von einem Neueintrag dieses Serotyps mit unbekanntem Ursprung auszugehen. Im Laufe des Jahres 2024 hat die Tierseuche sich zunächst im Nordwesten von Deutschland und dann unaufhaltsam über alle Bundesländer und die Nachbarländer ausgebreitet.

In Baden-Württemberg wurde am 8. August ein erster Fall im Rems-Murr-Kreis bestätigt. Es folgten zahlreiche weitere Fälle, anfangs vor allem im Schwarzwald. Im Landkreis Tuttlingen wurden seit Ende August 14 Seuchenfälle festgestellt, sowohl bei Schafen als auch bei Rindern (Pressemitteilung Landratsamt Tuttlingen vom 30.08.2024). Erkrankte Schafe zeigten deutliche Krankheitssymptome wie Abgeschlagenheit, Fieber, Entzündungen der Kopfschleimhäute (Lippen, Maulschleimhaut), Nasen- und Augenausfluss, Schwellungen am Kopf, Entzündungen der Haut des Euters und der Zitzen sowie am Kronsaum der Klauen. Die Entzündungen im Klauenbereich führten zu schmerzhaften Lahmheiten, weshalb betroffene Schafe viel lagen und ungern liefen.

Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 hat inzwischen alle Länder Mitteleuropas, den Osten von England und den Süden von Skandinavien erreicht. Die Situation in Deutschland ist aus der Karte Blauzungenkrankheit Serotyp 3 Deutschland Stand 19.12.2024 ersichtlich. Siehe dazu auch das Merkblatt Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf Tierseuchenkasse Merkblatt BTV-3.

Inzwischen sind Neu-Feststellungen der Blauzungenkrankheit deutlich seltener geworden, was durch das jahreszeitlich bedingte Ende der Aktivität der Überträgermücken (Gnitzen) erklärbar ist. Virusnachweise im Dezember, oft im Rahmen von Ausschluss-Untersuchungen ohne speziellen Verdacht, dürften i.d.R. auf Infektionen zurückgehen, die schon länger bestehen.

Baden-Württemberg ist seit 2007 zum dritten Mal von der Blauzungenkrankheit betroffen. Doch während 2007 und 2018 der Serotyp 8 mit einem relativ milden Krankheitsverlauf die Ursache war, ist es dieses Mal der Serotyp 3, der auch immer wieder zu Todesfällen bei betroffenen Tieren führt.
Hinzu kommt, dass in Südfrankreich die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 wieder vorkommt, und zwar mit einem neuen Stamm, der nach Informationen aus Frankreich aggressiver ist als der bisherige Serotyp 8. Dieser Serotyp-8-Stamm hat sich 2024 in Frankreich nordwärts bis in den französischen Jura und die Departements Haute-Saône und Haute-Marne ausgebreitet; in der Schweiz sind von dem neuen Stamm inzwischen die Kantone Genf, Waadt, Neuenburg, Bern, Solothurn und Tessin betroffen.
In Österreich wurden 2024 auf der Alpensüdseite (Steiermark, Kärnten und angrenzende Gebiete) Fälle von Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 festgestellt, der im Mittelmeerraum präsent ist.
Schließlich wurde im Oktober 2024 in mehreren Wiederkäuerhaltungen in den Niederlanden erstmals der Blauzungen-Serotyp 12 festgestellt, der in Europa bisher noch nie vorgekommen ist. Somit ist - wie beim Serotyp 3 – wieder von einem Neueintrag unbekannten Ursprungs auszugehen.

Deutschland ist insgesamt Restriktionsgebiet 

Mit den neuen Seuchenfällen in 2024 hat Baden-Württemberg den Status „frei von Blauzungenkrankheit“ wieder verloren.
Die Blauzungenkrankheit wird über winzige Stechmücken übertragen, die sogenannten „Gnitzen“, die auch über große Entfernungen mit dem Wind verdriftet werden. Deshalb muss ein großräumiges Restriktionsgebiet im Umkreis von 150 Kilometer um die Ausbruchsorte ausgewiesen werden. Das Restriktionsgebiet ist mindestens 2 Jahre über den letzten Ausbruch hinaus aufrechtzuerhalten. Der Handel mit Wiederkäuern aus dem Restriktionsgebiet in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist erheblich reglementiert.
Deutschland ist nun insgesamt Blauzungenvirus-3-Restriktionsgebiet, ebenso wie weite Teile von Mitteleuropa, der Osten von England und der Süden von Skandinavien.

Bedingungen für das Verbringen von Wiederkäuern

Dies betrifft Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden, zu denen auch Lamas und Alpakas gehören:

Merkblatt von Rindergesundheitsdienst und Staatlichem Tierärztlichem Untersuchungsamt Aulendorf zu aktuellen Verbringungsregeln (Stand 09/2024)

Innerhalb von Deutschland:

Das Verbringen von Wiederkäuern innerhalb von Deutschland (insgesamt Blauzungenvirus-3-Restriktionsgebiet) ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, sofern die Tiere gesund sind und im Herkunftsbestand kein Verdachtsfall oder bestätigter Fall der Blauzungenkrankheit vorliegt. Es muss keine Tierhaltererklärung mitgeführt werden.

Aus Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten:

 Für das innergemeinschaftliche Verbringen ist unabhängig vom Blauzungen-Status ohnehin ein EU-Tiergesundheitszeugnis (TRACES-Zeugnis) erforderlich, das vom Veterinäramt des Abgangsortes ausgestellt wird.
Beim Verbringen in nicht von Blauzungenvirus 3 freie Mitgliedstaaten oder Gebiete gelten derzeit keine Reglementierungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (außer, wie bei innerdeutschen Verbringungen, dass die Tiere gesund sein müssen und im Herkunftsbestand kein Verdachtsfall oder bestätigter Fall der Blauzungenkrankheit vorliegt).
Verbringungen in von Blauzungenvirus 3 freie Mitgliedstaaten oder Gebiete sind nur möglich, wenn die betreffenden Mitgliedstaaten das Verbringen unter Einhaltung bestimmter Regeln akzeptieren. Dies ist rechtzeitig im Vorfeld mit dem Veterinäramt des Abgangsorts abzuklären, mit dem ein Interessent wegen dem TRACES-Zeugnis ohnehin Kontakt aufnehmen muss. In diesen Fällen ist zusätzlich zum TRACES-Zeugnis beim Verbringen eine „Tierhaltererklärung C“ erforderlich (Bestätigung der Insektizid-Behandlung der Tiere und des Transportmittels, Bestätigung des Probenahmedatums für virologische Untersuchung).

Impfung gegen Serotyp 3, Serotyp 8 und Serotyp 4 wird dringend empfohlen. Flächendeckende Impfungen erforderlich – die nächste Infektionsperiode kommt!

Mit Beginn der Aktivität der Überträgermücken fängt ab Mai 2025 die nächste Infektionsperiode an. Deshalb sind ungeachtet vom Verlust des Status „frei von Blauzungenkrankheit“ möglichst flächendeckende Impfungen gegen den Serotyp 3 unerlässlich, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen, um mit Schmerzen, Leiden und Todesfällen verbundene Erkrankungen von Tieren zu vermeiden und die Zahl der Seuchenausbrüche zu begrenzen.
Gegen den Serotyp 3 gibt es noch keinen zugelassenen Impfstoff. Der Bund hatte jedoch Anfang Juni per Eilverordnung für drei selektive Serotyp-3-Impfstoffe ohne offizielle Zulassung die befristete Möglichkeit geschaffen, empfängliche Tiere in Deutschland gegen den Serotyp 3 zu impfen. Zumindest zur Vermeidung eines schweren Krankheitsverlaufs sind diese Impfstoffe wirksam; die Impfung wird ausdrücklich empfohlen. Am 25.11.2024 wurde die zeitliche Befristung der Eilverordnung mit Zustimmung des Bundesrats aufgehoben, d.h. die Möglichkeit des Einsatzes der 3 Impfstoffe besteht weiterhin. Zur Erforderlichkeit der Impfung führt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) in ihrer aktuellen Stellungnahme zur Impfung gegen den Serotyp 3 aus: „Im Moment muss es darum gehen, so schnell wie irgend möglich, alle empfänglichen Wiederkäuer überhaupt gegen BTV-3 zu impfen. Bei Schafen ist die zweite Impfung vermutlich sinnvoll, aber die erste entscheidet über Leben und Tod!“

Auch die Impfungen gegen den Serotyp 8 und den Serotyp 4 sollten unbedingt fortgeführt werden – der Serotyp 8 ist im Südwesten nicht mehr weit, der Serotyp 4 in Österreich auf der Alpensüdseite. Gegen diese beiden Serotypen gibt es zugelassene, bewährte Impfstoffe, auch Kombinationsimpfstoffe. Gegen beide Serotypen wird in Deutschland seit Jahren geimpft.

Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit mit Zuschüssen zu den Impfstoffkosten.

Gegen den Serotyp 12 (bisher ausschließlich in den Niederlanden) gibt es leider noch gar keinen Impfstoff.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern erhalten Sie im Steckbrief und den häufig gestellten Fragen des Friedrich-Löffler-Instituts. 

Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Erkrankung insbesondere der Schafe und Rinder. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen auftritt. Ziegen, Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas) sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich.

Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Kopfschleimhäute (Lippen, Maulschleimhaut), der Haut des Euters und der Zitzen, Blutgefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen gekennzeichnet. Schafe erkranken meist schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung bei Schafen sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge kann anschwellen und aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Tiere können lahmen, und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Verlammen führen. Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider und der Maulhöhle, der Zitzenhaut und der Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Werden solche Symptome bei empfänglichen Tierarten festgestellt, ist umgehend der behandelnde Tierarzt hinzuzuziehen und das Veterinäramt zu informieren.

Das Virus kommt weltweit in zahlreichen Serotypen vor. Es wird über winzige blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) zwischen empfänglichen Tieren übertragen. Menschen können sich nicht infizieren. 
Gegen mehrere Serotypen gibt es Impfstoffe, die aber immer nur serotyp-spezifisch wirksam sind.

Veterinäramt

Bahnhofstraße 100
Gebäude B / Ebene 0
78532 Tuttlingen