Auswahl und Qualifizierung von Pflegeeltern
Kinder brauchen einen sicheren Ort - Pflegekinder auch.
Eltern können aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen oder aufgrund individueller Überforderung in Situationen kommen, in denen sie nicht mehr in ausreichendem Maße ihrem Kind die erforderliche Sicherheit, Erziehung oder Geborgenheit bieten können, die die Kinder für ihre gesunde Entwicklung benötigen.
Pflegefamilien können den Kindern dieser Familien helfen, sich gesund zu entwickeln. Sie fördern und unterstützen die Kontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern, um dem Kind eine Aufarbeitung seiner Lebensgeschichte zu ermöglichen.
Pflegeeltern werden bei dieser sehr anspruchsvollen Aufgabe nicht alleine gelassen. Der Pflegekinderdienst des Amts für Familie, Kinder und Jugend betreut und begleitet die Familien und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Vor der Aufnahme eines Kindes werden die Pflegeeltern auf ihre neue Aufgabe im Rahmen eines intensiven Bewerbungsverfahrens vorbereitet. Austauschgruppen für Pflegeeltern, Fortbildungsveranstaltungen und regelmäßig erscheinende Rundbriefe mit Fachbeiträgen und aktuellen Informationen runden die persönliche Betreuung ab.
Ansprechpartner: Frau Pronet
Pflegeeltern werden
Grundsätzlich kann jede Person, die die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, Pflegekinder betreuen.
Ob Sie in einer „klassischen“ Familie mit eigenen Kindern, in einer Partnerschaft oder alleine leben, ist nicht entscheidend. Eigene Kinder spielen jedoch eine wesentliche Rolle. Für das Gelingen des Pflegeverhältnisses müssen Sie die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf die eigenen Kinder bedenken. Wichtig ist, dass diese Aufgabe zu Ihrem Leben passt. Entscheidend sind Ihre Lebenseinstellung, Ihre Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Ihr Erziehungsstil und Ihr Umgang mit schwierigen Situationen.
Wenn Sie nach einer Beratung durch den Pflegekinderdienst den Entschluss gefasst haben, Pflegeeltern werden zu wollen, bereiten wir Sie systematisch auf diese wichtige Aufgabe vor. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.
Formale Kriterien
- intaktes Familienleben
- Bereitschaft, gemeinsam die Vorbereitung zu Pflegeeltern anzugehen
- ein dem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechender Altersunterschied zwischen Ihnen und dem Pflegekind
- ausreichender Wohnraum für ein (weiteres) Kind (ein eigenes Zimmer wäre ideal, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben)
- gesicherte Verhältnisse
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit aller Familienmitglieder
- Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld
- Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
- genügend Zeit, um eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen
- Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie
Ablauf der Qualifizierung
Wenn Sie sich dafür interesieren Pflegefamilie zu werden, dann wenden Sie sich an uns und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden Ihnen Ihre ersten Fragen beantwortet und Sie erhalten alle wichtigen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Die Vorbereitung auf die Aufnahme richtet sich grundsätzlich an beide Partner gemeinsam.
Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Fachdienst für Pflegekinder.
Es folgen verschiedene Gesprächstermine, die sowohl Ihrer Qualifizierung als auch der Prüfung Ihrer Bewerbung dienen. Mindestens eines der Gespräche wird bei Ihnen zu Hause stattfinden. So können wir uns einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen machen und alle Familienmitglieder kennen lernen. Im Zuge der Qualifizierung wird mit Ihnen gemeinsam geklärt, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Außerdem erhalten Sie eine ausführliche Beratung zu allen relevanten Themen eines Pflegeverhältnisses.
Das Qualifizierungsverfahren wird mit einem Seminar über 6 Abende abgerundet.
In einem abschließenden Gespräch treffen Sie gemeinsamen mit dem Amt für Familie, Kinder und Jugend die grundsätzliche Entscheidung, ob und in welcher Form Sie und Ihre Familie die Pflege eines Kindes übernehmen wollen. Hält der Pflegekinderdienst Sie ebenfalls für geeignet, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen, so merkt er Sie als mögliche Pflegeeltern vor. Eine passende Belegung kann dann zeitnah erfolgen. Aber auch eine längere Wartezeit ist nicht ausgeschlossen.
Themen der Qualifizierung
Das Vorbereitungsverfahren hat das Ziel, dass durch ein intensives Kennenlernen Ihrer Familie die Belegung mit einem Pflegekind möglichst passend erfolgen kann. Es ist außerdem sehr wichtig, dass Sie sich im Qualifizierungsprozess mit Veränderungen, die auf Sie zukommen, vertraut machen um sich darauf einstellen zu können.
Inhalte der Vorbereitungsgespräche
- Motivation und Erwartungen der Pflegeeltern
- Organisatorische, rechtliche und finanzielle Grundlagen
- Phasen im Pflegeverhältnis (mit entwicklungspsychologischen Grundlagen)
- Ein Kind mit/in zwei Familien
- Zusammenarbeit mit dem Amt für Familie, Kinder und Jugend
- Zusammenarbeit mit dem Vormund/Pfleger
- Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Gestaltung von Umgangskontakten
- Rückführungsprozesse
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Pflegefamilie, Herkunftsfamilie und Jugendamt
- Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegefamilien
- Austausch mit erfahrenen Pflegeeltern
Begleitung
Wenn ein Kind bei Ihnen in Pflege untergebracht ist, werden sie nicht allein gelassen.
Eine Vollzeitpflege beispielsweise wird im Rahmen der Hilfeplanung für Ihr Pflegekind kontinuierlich durch eine Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet. Mit ihr werden auftretende Schwierigkeiten frühzeitig beraten und Absprachen getroffen. Auch vermittelt der Pflegekinderdienst zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie.
In der Regel finden mindestens halbjährlich Gespräche mit allen am Pflegeverhältnis beteiligten Personen statt - sogenannte Hilfeplangespräche. Dort werden gemeinsam Entwicklungen betrachtet und Zielsetzungen formuliert. Im Rahmen dieser Gespräche werden auch für alle verbindliche Absprachen getroffen.