Informationen
Terminabsprachen für Amtsärztlichen und Gerichtsärztlichen Dienst
Amtsärztlicher Dienst umfasst:
- Untersuchungen für Beamte
- Untersuchungen im Auftrag der Sozialverwaltung
- Einschulungsuntersuchung/Schulfähigeit
- Weitere Untersuchungen aufgrund Gesetz (Steuerpflicht; Prüfungsfähigkeit, ect.)
Gerichtsärztlicher Dienst:
- Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
- Sachverständigengutachten
Notwendige Unterlagen
Je nach Untersuchungsanlaß sind Personalausweis und ärztliche Untersuchungsbefunde mitzubringen.
Kosten
- Variieren je nach Untersuchungsanlass. (z.B. Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung: 51,00 €)
- Werden bei Terminvereinbarung mitgeteilt
Formulare
Formulare werden direkt beim Gesundheitsamt ausgefüllt.