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Informationen

Terminabsprachen für Amtsärztlichen und Gerichtsärztlichen Dienst

Amtsärztlicher Dienst umfasst:

  • Untersuchungen für Beamte
  • Untersuchungen im Auftrag der Sozialverwaltung 
  • Einschulungsuntersuchung/Schulfähigeit
  • Weitere Untersuchungen aufgrund Gesetz (Steuerpflicht; Prüfungsfähigkeit, ect.)

Gerichtsärztlicher Dienst:

  • Untersuchungen im Auftrag von Gerichten 
  • Sachverständigengutachten 
 
Notwendige Unterlagen
  
Je nach Untersuchungsanlaß sind Personalausweis und ärztliche Untersuchungsbefunde mitzubringen.
 
Kosten 
  • Variieren je nach Untersuchungsanlass. (z.B. Kosten für eine amtsärztliche Untersuchung: 51,00 €)
  • Werden bei Terminvereinbarung mitgeteilt
 
Formulare
  
Formulare werden direkt beim Gesundheitsamt ausgefüllt.