Afrikanische Schweinepest (ASP)
Seuchenherd in Hessen und Rheinland-Pfalz weiter in Ausbreitung; zahlreiche Fälle nahe Grenze zu Baden-Württemberg, bisher 1 Fall in Baden-Württemberg
Wie kommt die ASP nach Deutschland?
Mit Lebensmittelabfällen von Schiffen, die auf offenen, für Haus- und Wildschweine zugänglichen Müllkippen entsorgt wurden, wurde die ASP im Jahre 2007 an die georgische Schwarzmeerküste verschleppt und dort auf Haus- und Wildschweine übertragen. Über Tausende Kilometer, unter anderem mit Lebensmitteln von infizierten Schweinen, breitete sich die Tierseuche in den folgenden Jahren in Russland nordwärts bis in die Gegend von St. Petersburg aus. 2014 wurde die ASP erstmals in der EU nachgewiesen, bei Wildschweinen in Litauen und Ostpolen. Seither breitete die ASP sich in Osteuropa immer weiter aus.
Mehrfach kam es auch zu sprunghaften Direkteinschleppungen in die Wildschweinepopulation und in Hausschweinebestände, vermutlich über virushaltige Lebensmittelabfälle (Tschechien, Belgien, Westpolen, Italien, Schweden). 2020 erreichte die ASP von Westpolen aus erstmals Deutschland und kommt seither bei Wildschweinen im Osten von Brandenburg und Sachsen vor.
Aktuelle Seuchenlage (Stand: 18.12.2024)
Am 15.06.2024 wurde die ASP erstmals in Hessen nachgewiesen, bei einem im Kreis Groß-Gerau krank erlegten Wildschwein. Damit ist es zu einer der gefürchteten und unberechenbaren Direkteinschleppungen in die Wildschweinpopulation gekommen. Diese liegt vermutlich schon einige Monate zurück, und die Tierseuche hat sich zunächst unerkannt ausgebreitet; die am weitesten entfernten Virusnachweise sind in Nord-Süd-Richtung bereits 50 km voneinander entfernt, in Ost-West-Richtung ca. 30 km. Das Seuchengeschehen betrifft nicht allein Hessen, sondern auf der gegenüberliegenden Rheinseite auch Rheinland-Pfalz; für Wildschweine als gute Schwimmer ist ein Fluss kein Hindernis. Am 09.08.2024 wurde erstmals auch ganz im Norden von Baden-Württemberg (bei Hemsbach, Rhein-Neckar-Kreis) die ASP bei einem Wildschwein nachgewiesen. Trotz intensiver Untersuchungen wurde bisher in Baden-Württemberg kein weiterer ASP-Fall festgestellt.
In dem gemeinsamen Seuchengebiet in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wurde die ASP inzwischen bei 590 freilebenden Wildschweinen nachgewiesen, von denen 95% bereits tot aufgefunden wurden. Außerdem kam es zu Seuchenausbrüchen in 9 Hausschweinebeständen und in 1 Wildschweingehege. In den letzten Wochen wurden zahlreiche tot aufgefundene Wildschweine im südlichen und östlichen Randbereich des Seuchengeschehens ASP-positiv getestet, z.T. nur wenige Kilometer von der Landesgrenze zu Baden-Württemberg entfernt. Das große erste Kerngebiet „Alpha“ wurde deshalb nach Süden und Osten erweitert (Kerngebiet: Innerste Sperrzone; siehe unten, unter „Seuchenbekämpfungsmaßnahmen“).
Am 29.11.2024 wurde die ASP bei einem am Rheinufer im rheinland-pfälzischen Boppard tot aufgefundenen Wildschwein festgestellt, fast 100 km unterhalb des bekannten Seuchengebiets. Da der Tierkörper offensichtlich angeschwemmt war, wurden dort keine Sperrzonen ausgewiesen. Am 11.12.2024 wurde ein in der Rheinaue bei Eltville tot aufgefundener Keiler ASP-positiv getestet, 20 km rheinabwärts vom Kerngebiet „Alpha“; drei weitere Totfunde aus diesem Bereich waren ebenfalls Virus-positiv. Deshalb wurde hier ein zweites Kerngebiet „Beta“ ausgewiesen. Schließlich wurde die ASP am 14.12.2024 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Kreis Darmstadt-Dieburg nachgewiesen, östlich afrikaußerhalb des Kerngebiets Alpha. Dort gab es Anfang August schon einmal einen ASP-Nachweis bei einem Wildschwein.
Siehe Karte: ASP-Seuchengeschehen Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg, Stand 18.12.2024
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Nach geltendem Tiergesundheitsrecht müssen umfangreiche Sperrzonen ausgewiesen werden, die inzwischen die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg betreffen.
ASP-Seuchengeschehen Hessen - Rheinland-Pfalz - Baden-Württemberg, Stand 18.12.2024
Zuerst wird eine Infizierte Zone (= Gefährdetes Gebiet) festgelegt, die das von der ASP möglicherweise betroffene Gebiet weiträumig umfasst; diese Zone wird von der EU dann als Sperrzone 2 festgesetzt. Das engere Gebiet innerhalb der Sperrzone 2, in dem tatsächlich infizierte Wildschweine gefunden wurden, kann als Kerngebiet ausgewiesen werden. Um die Sperrzone 2 wird eine Pufferzone (= Sperrzone 1) festgelegt. Wenn in der Sperrzone 2 auch Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen oder bei in Gehegen gehaltenen Wildschweinen festgestellt wurden, so wird innerhalb der Sperrzone 2 noch eine Sperrzone 3 ausgewiesen. Damit ist von außen nach innen folgende Zonierung möglich: Sperrzone 1 – Sperrzone 2 – Sperrzone 3 – Kerngebiet.
Per Allgemeinverfügung der betroffenen Landkreise werden die Pflichten und Einschränkungen in den Sperrzonen geregelt. In der Sperrzone 1 darf noch gejagt werden, es müssen aber alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht werden. In der Sperrzone 2 gilt bis auf Weiteres Jagdverbot, um keine unnötige Unruhe in die Wildschweinepopulation zu bringen. Aus dem gleichen Grund können – je nach Jahreszeit – Bewirtschaftungsbeschränkungen für die Land- und Forstwirtschaft angeordnet werden – z.B. dass ein Getreidefeld erst nach Absuchen mit einer Drohne abgeerntet werden darf. Das Verbringen von Hausschweinen aus Sperrzone 2 ist stark reglementiert, aus Sperrzone 3 ganz verboten. Gras, Heu und Stroh aus der Sperrzone 2 darf nicht als Futter oder Einstreu für Schweine verwendet werden.
Im Kerngebiet und in der übrigen Sperrzone 2 werden mit speziell ausgebildeten Hunden Kadaver von Wildschweinen gesucht, um die Ausdehnung des Seuchengeschehens belastbar einzuschätzen und Viruslast aus der Natur zu beseitigen. Es können auch Einschränkungen für Privatpersonen angeordnet werden, wie Wegegebote, Betretungsverbote und Leinenpflicht für Hunde.
Außerdem werden in verschiedenen Bereichen Elektrozäune und später auch Festzäune gebaut, um die weiträumige Bewegung von Wildschweinen zu unterbinden.
Kein Impfstoff
Für eine erfolgreiche Impfstrategie gegen die ASP wird ein Lebendimpfstoff benötigt, der über Fraßköder an Wildschweine verabreicht werden kann. Trotz intensiver Forschungsarbeit, unter anderem auch am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), ist jedoch nach wie vor kein Impfstoff verfügbar und auf absehbare Zeit auch nicht zu erwarten.
Konsequenzen für den Landkreis Tuttlingen
Keine Abfälle wegwerfen, tote oder kranke Wildschweine sofort melden, Hausschweine wildschweinsicher halten.
Mit dem neuen großen Seuchenherd ist die ASP deutlich näher gerückt. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die größte Gefahr, nämlich eine Direkteinschleppung der Tierseuche in die Wildschweinepopulation durch menschliches Fehlverhalten, seit Jahren ständig und überall besteht – auch im Landkreis Tuttlingen. Das Problem wird dann noch größer, wenn eine erfolgte Einschleppung lange nicht erkannt wird.
Für die Erkennung der ASP hat die Untersuchung von Fallwild (tot aufgefundene Wildschweine) die höchste Aussagekraft. Denn die ASP ist bei 90% der infizierten Wildschweine in wenigen Tagen tödlich, sodass man infizierte Tiere meist nur noch tot vorfindet; krank erlegte (wie das erste ASP-positive Wildschwein in Baden-Württemberg) sind die Ausnahme. Deshalb sind Jäger, Forstleute, Waldarbeiter, Landwirte, aber auch alle Privatpersonen aufgefordert, tote oder auch krank erscheinende (insbesondere verhaltensgestörte) Wildschweine unverzüglich an das Veterinäramt zu melden, damit diese Tierkörper beprobt und beseitigt werden (Meldung über untenstehende Telefonnummer oder außerhalb der Dienstzeiten per Mail; die Mails werden auch am Wochenende regelmäßig abgerufen). Auch verunfallte Wildschweine sind unbedingt zu melden, da kranke Tiere vermutlich mit höherer Wahrscheinlichkeit Opfer des Straßenverkehrs werden. Wichtig ist dabei die Angabe von Koordinaten oder eine genaue Beschreibung des Fundorts. Halten Sie sich aber auf jeden Fall von entdecktem Fallwild oder Unfallwild fern, um das Virus nicht selber z.B. an den Schuhen weiterzutragen. Noch lebende verletzte Wildschweine, die nicht mehr fliehen können, sind im Übrigen ausgesprochen gefährlich!
Was die Gefahr eines Viruseintrags über Abfälle betrifft, so sollte es selbstverständlich sein, dass man Abfälle, egal welcher Art, nicht in der Landschaft entsorgt, sondern nur in geschlossenen Müllbehältern, oder sie am besten gleich mit nach Hause nimmt.
Alle Schweinehalter sind, völlig unabhängig von der Größe ihres Bestandes und unabhängig davon, ob die Schweine als Nutztiere oder als Hobbytiere gehalten werden (das „interessiert“ ein Virus nicht!) zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen: Kontakte von Hausschweinen mit Wildschweinen müssen auf jeden Fall unterbunden werden, Futter und Einstreu sind vor Wildschweinen geschützt zu lagern, und der Personenverkehr im Schweinebestand ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Im Schweinebestand ist separate Schutzkleidung zu tragen, und in Jagdkleidung darf der Schweinebestand gleich gar nicht betreten werden. Das seit vielen Jahren bestehende absolute Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen ist strikt einzuhalten. Die Verfütterung von virushaltigen Lebensmittelabfällen ist der sicherste Weg, um die ASP zu übertragen!
Deshalb sind Jäger, Forstleute, Waldarbeiter, Landwirte, aber auch alle Privatpersonen aufgefordert, tote oder auch krank erscheinende (insbesondere verhaltensgestörte) Wildschweine unverzüglich an das Veterinäramt zu melden, damit diese Wildschweine beprobt und die Tierkörper beseitigt werden.
Hintergrundinformationen, Steckbrief, häufig gestellte Fragen
(siehe auch ASP-Steckbrief des FLI sowie FAQs des Friedrich-Löffler-Instituts)
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kam ursprünglich bei afrikanischen Wildschweinarten wie Warzenschweinen und Buschschweinen vor, bei denen es nur über Zecken übertragen wird und zu einer symptomlosen Infektion führt – eine im Laufe der Evolution gut eingespielte Erreger-Wirts-Beziehung. Nach der Einführung von Hausschweinen nach Afrika wurde das Virus auf diese übertragen und führte zu einer dramatischen, verlustreichen Erkrankung, die an einen schweren Verlauf der Europäischen (= Klassischen) Schweinepest (KSP) erinnert und der Erkrankung ihren Namen gegeben hat. Das Virus der ASP ist mit dem Virus der KSP jedoch nicht verwandt. Bei Hausschweinen ebenso wie bei deren Stammform, dem eurasischen Wildschwein, wird das Virus der ASP ohne Beteiligung von Zecken übertragen. Eurasische Wildschweine sind für das ASP-Virus genauso empfänglich und anfällig wie Hausschweine. Empfänglich sind ausschließlich Schweine - andere Tiere und der Mensch können sich nicht infizieren. Dies ändert jedoch nichts an den hohen wirtschaftlichen Schäden, die ein ASP-Ausbruch ebenso wie ein KSP-Ausbruch verursacht.
Die Übertragung erfolgt bei Haus- und Wildschweinen direkt und indirekt mit allen Sekreten und Ausscheidungen. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut - kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Eine mögliche wichtige Eintragsquelle sind auch infizierte Fleischprodukte von Haus- und Wildschweinen. Das Virus ist in der Umwelt und in rohen Schweinefleischprodukten sehr stabil. Mit der (schon lange verbotenen!) Verfütterung von Speiseabfällen kann das Virus über beliebige Entfernungen in die Haus- oder Wildschweinepopulation eingeschleppt werden.
Bei Hausschweinen und eurasischen Wildschweinen führt die Infektion nach einer Inkubationszeit von ca. 4 Tagen zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Wildschweine zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod innerhalb einer guten Woche.