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Adoptionsvermittlungsstelle

Bei jeder Adoption steht der Grundgedanke des Kindeswohls im Mittelpunkt. Adoptionsvermittlungsstellen suchen nicht Kinder für kinderlose Paare, sondern liebevolle Eltern für Kinder, die ohne ihre leiblichen Eltern aufwachsen müssen. Wir sind zuständig für alle Fragen zu Adoption von Kindern und Jugendlichen:

  • Wir informieren umfassend Paare und Alleinstehende, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Kind zu adoptieren.
  • Wir klären Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Alter über den Ablauf und die Auswirkungen einer Adoption auf.
  • Wir vermitteln Kinder, die im Landkreis Tuttlingen zu Adoption freigegeben werden.
  • Wir überprüfen die Eignung von Adoptivbewerbern.
  • Wir begleiten Fremdadoptionen, Stiefkinder- und Verwandtenadoptionen in unserem Landkreis.
  • Wir kooperieren bei Auslandsadoptionen mit verschiedenen Vermittlungsstellen.
  • Wir beraten schwangere Frauen und ihre Partner, die über eine Adoptionsfreigabe nachdenken, und geben Entscheidungshilfe.
  • Wir geben erwachsenen Adoptierten Hilfestellung bei der Suche nach leiblichen Eltern und Geschwistern, sofen die Interessen der Adoptiveltern nicht verletzt werden.

Unsere Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Sie möchten ein Kind adoptieren?

Sie sind kinderlos und haben den Wunsch, Eltern für ein fremdes Kind zu werden? Der Wunsch ein Kind zu adoptieren verändert das bisherige Leben grundlegend.

Das Bewerbungsverfahren

Alle Bewerber werden von uns in ihren Bemühungen um ein Adoptivkind sehr ernst genommen und in einem ersten Gespräch ausführlich beraten.

Wenn Sie sich nach diesem Gespräch für die Bewerbung um ein Adoptivkind aus dem Inland entscheiden, erhalten Sie von uns als Grundlage für weitere Gespräche einen Bewerberbogen.

Die folgenden Gespräche finden in der Adoptionsvermittlungsstelle und bei Ihnen zu Hause statt, um Sie persönlich kennen zu lernen und einen Eindruck Ihrer häuslichen Umgebung zu erhalten.

Auch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können wir keine Vermittlung garantieren. Sie müssen mit einer - auch längeren - Wartezeit rechnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

Der Landkreis Tuttlingen ist nicht befugt Kinder aus dem Ausland zu vermitteln. Wir kooperieren jedoch mit verschiedenen interstaatlichen Adoptionsvermittlungsstellen und können Ihnen erste Informationen und Kontaktadressen geben, wenn Sie sich für die Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessieren.

Rechtliche Auswirkungen einer Adoption

Eine Adoption hat umfangreiche rechtliche Auswirkungen und ist unwiderruflich. Das Kind hat nun den gleichen rechtlichen Status wie ein leibliches Kind. So beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Adoptivfamilie die Unterhaltspflicht der Adoptiveltern. Gleichzeitig sind diese berechtigt, Vergünstigungen für Familien zu beantragen, wie Kindergeld, steuerliche Berücksichtigung oder Erziehungsgeld. Selbstverständlich steht den Adoptiveltern auch Elternzeit zu. Für die spätere Rente werden Erziehungszeiten anerkannt. Das Kind kann in die Krankenkasse der Adoptiveltern aufgenommen werden.

Nach der Adoption

In der weiteren Entwicklung Ihres Kindes werden Sie mit unterschiedlichen Fragen konfrontiert werden, zum Beispiel, wie Sie das Kind über seine Herkunft aufklären oder wie sie selbst damit umgehen sollen, wenn das Kind seine leiblichen Eltern kennen lernen möchte.

Hierbei werden Sie vom Amt für Familie, Kinder und Jugend nicht allein gelassen. Die Mitarbeiter unserer Adoptionsvermittlungsstelle stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin zum persönlichen Gespräch zur Verfügung. Außerdem organisieren wir immer wieder Fortbildungsveranstaltungen zu Themen, die Adoptiveltern besonders betreffen. Auch treffen sich Adoptiveltern im Landkreis Tuttlingen regelmäßig zum Austausch. Diese Angebote sind freiwillig.

Sie möchten das Kind Ihres Ehepartners adoptieren?

Während bei einer typischen Adoptivfamilie der Wunsch nach Aufnahme eines zu adoptierenden Kindes im Vordergrund steht, lebt bei einer Stiefelternadoption das Kind eines Partners bereits in der Familie.

Eine geplante Adoption hat für alle Familienmitglieder umfassende rechtliche Konsequenzen. Der annehmende Stiefelternteil übernimmt die gesamten Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteils, wohingegen diese für den außenstehenden Elternteil erlöschen (z.B. Erbrecht, Unterhalstrecht, ...). Eine ausgesprochene Adoption ist in der Regel unwiderruflich und kann grundsätzlich von keinem Beteiligten mehr rückgängig gemacht werden.
Diese weitreichende Entscheidung darf nicht unter Zwang und Zeitdruck getroffen werden, sondern muss von allen Beteiligten mit bewusster Zustimmung erfolgen.

Die Adoption gewährleistet wohl die "äußere Form" der neuen Familie, innere Beziehungen brauchen jedoch Zeit, zu wachsen. Das Gesetz schreibt deshalb auch eine Probezeit vor. Stiefvater/ -mutter und das Kind sollen vor der Adoption eine angemessene Zeit zusammenleben. Eine Adoption wird von uns erst ca. ein Jahr nach der Eheschließung des Stiefelternteils mit dem leiblichen Elternteil oder einem mehrjährigen Zusammenleben vor der Eheschließung in die Wege geleitet.

Mit der Adoption kann unter das Bisherige nicht einfach ein Schlussstrich gezogen werden. Die Lebensgeschichte des Kindes lässt sich nicht einfach umschreiben und kann durch die Adoption auch nicht verändert werden, auch wenn zum leiblichen Elternteil keine Kontakte mehr bestehen. Ihr Kind hat unbedingt ein Recht auf Information. Es ist wichtig dem Kind gegenüber ehrlich zu sein, ihm von der Existenz des nicht mehr bei der Familie lebenden Elternteils zu erzählen, ihm gegenüber jederzeit offen mit dem Thema seiner Adoption umzugehen.

Ablauf: Der leibliche Elternteil muss sein Einverständnis zur Adoption, die sogenannte Freigabeerklärung bei einem Notar abgeben. Der annehmende Stiefelternteil, und der mit ihm verheiratete leibliche Elternteil stellen beim Notar einen Antrag zur Adoption des Kindes (Annahmeantrag). Wenn dieser Antrag dem zuständigen Vormundschaftsgericht (bei Auslandsberührung das Amtsgericht Stuttgart) vorliegt, werden wir von dort zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach ersten Gesprächen im Amt werden wir Sie zu Hause besuchen, um die ganze Familie kennen zu lernen und einen Eindruck Ihres häuslichen Umfelds zu erhalten.

Ungewollt schwanger - und jetzt?

Aufgrund Ihrer derzeitigen Lebensumstände können Sie sich nicht vorstellen ein Kind großzuziehen? Sie wissen nicht wie es weitergehen soll?

Es kann hilfrech sein, in dieser Situation mit jemandem zu sprechen, der Ihnen zuhört und Sie ernst nimmt.

Nehmen Sie bald Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ausführlich, welche Hilfsmöglichkeiten es für Sie und Ihr Kind gibt und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer guten Lösung. Das muss nicht zwangsläufig eine Adoption sein.

Möglicherweise entscheiden Sie sich aber dazu, Ihr Kind Adoptiveltern anzuvertrauen. Dies ist ein sehr schwerer und sehr verantwortungsvoller Entschluss. Sie treffen ihn, weil Sie Ihrem Kind die Chance geben wollen, in Sicherheit und Geborgenheit aufzuwachsen.

Sie befinden sich aktuell in einer schwierigen Situation, aber Sie sind nicht allein gelassen. Gerne können Sie einen ersten Gesprächstermin mit uns vereinbaren. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht.

Spurensuche - meine Herkunftsfamilie

Sie wurden adoptiert und möchten mehr über die Umstände Ihrer Adoption und über Ihre Herkunft wissen. Das ist Ihr gutes Recht! Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist, umfasst auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.

Wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie unter Anleitung einer Adoptionsfachkraft Einsicht in Ihre Akte nehmen. Die Akteneinsicht bezieht sich auf Informationen, die Sie selbst betreffen.

Wir helfen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten, wenn Sie nach Ihren leiblichen Eltern und Geschwistern suchen und die Adoption im Zuständigkeitsbereich des  Jugendamtes Tuttlingen erfolgte. Nicht immer gelingt es, einen Kontakt zu den  leiblichen Eltern herzustellen, z. B. weil diese unbekannt verzogen sind oder ihre aktuelle Lebenssituation eine Kontaktaufnahme nicht zulässt.

Für den Datenschutz im Bereich der Adoptionen gelten strenge gesetzliche Bestimmungen. Bevor wir Ihnen Akteneinsicht gewähren können, müssen Sie sich ausweisen damit gewährleistet ist, dass kein Unbefugter versucht Informationen zu erhalten.

Wir helfen Ihnen gerne - soweit wir können - bei Ihrer „Spurensuche“, denn zur Persönlichkeitsentwicklung jedes Menschen gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte und die Suche nach den biologischen und sozialen Wurzeln unweigerlich dazu.

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