Gewerbe- und Gaststättenrecht
Zu den Kernaufgaben im Bereich des Gewerberechts gehören die Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren. Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO).
Des Weiteren überwacht das Ordnungsamt als untere Verwaltungsbehörde die Einhaltung gewerberechtlicher Regelungen wie zum Beispiel des Jugendschutz- und Nichtraucherschutzgesetzes, des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsrechts oder der Preisangabenverordnung.
Die Ausübung eines stehenden Gewerbes ist wegen der bestehenden Gewerbefreiheit grundsätzlich erlaubnisfrei und bedarf einer Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, in welcher das Gewerbe ausgeübt werden soll.
Zusätzlich gibt es auch erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe. Der Betrieb dieser Gewerbe setzt insbesondere die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus.
Unter anderem sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Spielhallen
- Bewachungsgewerbe
- Privatkrankenanstalten
- Reisegewerbe
Bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden kann die Behörde die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben widerruft sie die Gewerbeerlaubnis, bei erlaubnisfreien Gewerben untersagt sie die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten.
Gaststättenrecht
Aufgrund der Änderung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) entfällt ab 1. Januar 2026 die bisherige Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank. Künftig unterliegen gastronomische Betriebe aller Art lediglich einer Anzeigepflicht. Die Anzeige erfolgt bei der Gemeinde, in deren Gebiet die Betriebsstätte liegt.
Weitere Informationen für Gastgewerbetreibende: Factsheet
Ansprechpartner
Frau Sterk
Ordnungsamt
Gaststättenwesen
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5207
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: s.sterk@landkreis-tuttlingen.de
Gewerberecht
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung, Ausdehnung einer Reisegewerbekarte
- Antrag auf Festsetzung einer/eines Wochenmarktes (§ 67 GewO), Volksfestes (§ 60 GewO), Messe (§ 64 GewO)
-
Frau Hezel
Ordnungsamt
Gewerberecht, Handwerksrecht, Heimaufsicht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5219
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: e.hezel@landkreis-tuttlingen.de
-
Frau Liebermann
Ordnungsamt
Gewerberecht, Handwerksrecht, Heimaufsicht
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
- Telefon: +49 7461 926 5212
- Fax: +49 7461 926 5289
- E-Mail: an.liebermann@landkreis-tuttlingen.de