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Fördergelder aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für den Landkreis Tuttlingen

Der Landkreis Tuttlingen erhält in diesem Jahr rund 3 Mio. Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Die Fördergelder ermöglichen die Durchführung verschiedener kommunaler sowie privater und gewerblicher Maßnahmen.

Im Rahmen des ELR-Förderprogramms wurden 13 Städte und Gemeinden im Landkreis mit insgesamt 26 kommunalen, privaten und gewerblichen Projekten gefördert. Diese verteilen sich auf folgende Gemeinden (Fördersumme je Gemeinde):

Balgheim: 523.180 Euro
Böttingen: 151.680 Euro
Dürbheim: 50.000 Euro
Fridingen: 89.410 Euro
Frittlingen: 158.000 Euro
Geisingen: 391.975 Euro
Immendingen: 263.690 Euro
Königsheim: 201.225 Euro
Neuhausen ob Eck: 66.250 Euro
Renquishausen: 300.000 Euro
Spaichingen: 332.900 Euro
Wehingen: 300.000 Euro
Wurmlingen: 220.845 Euro

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist von zentraler Bedeutung, rund 34 Prozent der baden-württembergischen Bevölkerung lebt im ländlichen Raum und erbringen ca. 30 Prozent der Wirtschaftskraft im Land. Das Förderprogramm trägt einen wichtigen Teil dazu bei, den ländlichen Raum als Wohn-, Lebens- sowie Arbeitsraum noch attraktiver zu gestalten. Gefördert werden dabei Projekte, die lebenswerte Dörfer erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen und die wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen gewährleisten. In diesem Jahr stellt die Landesregierung erneut ein hohes Programmvolumen von 101,4 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.