Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Informationsplattform auf der Seite des Landratsamtes Tuttlingen
Aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die zum 15. März 2022 in Kraft tritt und für dessen Umsetzung federführend das Gesundheitsamt des jeweiligen Landkreises Sorge trägt, hat das Gesundheitsamt Tuttlingen eine Informationsplattform eingerichtet. Unter folgendem Link gibt es einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um das Thema: www.landkreis-tuttlingen.de/einrichtungsbezogene-Impfpflicht
Hier sind auch weiterführende Informationen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht verlinkt. Genauso werden entspreche Formulare, wie z.B. für eine ärztliche Bescheinigung nach § 20a IfSG, bereitgestellt.
Darüber hinaus können sich betroffene Einrichtungen und Unternehmen sowie deren Beschäftigte mit ihren Anfragen direkt per Email an coronaimpfpflicht@landkreis-tuttlingen.de wenden. Das Postfach gewährleistet eine verschlüsselte Kommunikation und wird in den kommenden Tagen freigeschaltet.