Führerschein-Pflichtumtausch bis 19. Januar 2022
Bis zum 19. Januar 2022 müssen nur Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Ab diesem Zeitpunkt verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit. Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellten Scheckkartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge.
Der Antrag kann bei der Wohnortgemeinde (Ausnahme Stadt Tuttlingen) oder beim Landratsamt eingereicht werden. Das entsprechende Formular liegt bei diesen Stellen bereit oder kann auf der Internetseite des Landratsamtes heruntergeladen werden.
Für den Umtausch werden ein biometrisches Passbild, der Führerschein und der Personalausweis benötigt. Die Kosten betragen 31,00 Euro (einschließlich Versandkosten).
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen sind aktuell nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen!
Für alle anderen Führerscheine gelten folgende Fristen:
Papierführerscheine (grau/rosa) |
Scheckkartenführerscheine |
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Geburtsjahr |
Frist |
Ausstellungsjahr |
Frist |
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
2008 |
19.01.2029 |
Ab 1971 |
19.01.2025 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2032 |
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2012 bis 2013 |
19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr und Art des Führerscheins.