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Pressemitteilungen
20.07.2021

100 Euro Kinderfreizeitbonus für Familien im Leistungsbezug

Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese im August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt. Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden

Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag (KiZ) oder Wohngeld beziehen.

Der Kinderfreizeitbonus wird an Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinderzuschlag automatisch ohne Antrag im August 2021 ausgezahlt.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen und Familien mit Sozialhilfe nach dem SGB XII müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Den Antrag finden Sie auf der Internetseite der Familienkasse unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld für August 2021 per Post oder E-Mail (Adresse: Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de) direkt an die zuständige Familienkasse zu richten. Die zuständige Familienkasse kann aus dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Familienkasse. Ansprechpartner stehen hierfür über eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 455 55 43 zur Verfügung.